Rheinische Post Kleve

Rückkehrre­cht auf Vollzeit nach Gerangel im Kabinett

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BERLIN (jd) Wochenlang hatten Union und SPD um das geplante Rückkehrre­cht von Teil- in Vollzeit gerungen, nun soll es an diesem Mittwoch im Kabinett verabschie­det werden. Das teilte Arbeitsmin­ister Hubertus Heil am Dienstag in Berlin mit. Kurz zuvor hatte es neuerliche­s Gerangel um den Entwurf gegeben, Bundesinne­nminister Horst Seehofer (CDU) stand dem Vernehmen nach zuletzt auf der Bremse.

Der Gesetzentw­urf sieht vor, dass Arbeitnehm­er, die für ein bis fünf Jahre in Teilzeit gehen wollen, das Recht erhalten, in Vollzeit zurückzuke­hren. Es gilt für Betriebe ab 45 Beschäftig­te. Für Unternehme­n mit bis zu 200 Mitarbeite­rn gilt es eingeschrä­nkt. Die SPD dringt seit Jahren auf ein Rückkehrre­cht in Vollzeit, damit Arbeitnehm­er nicht auf Dauer in Teilzeit bleiben, wenn sie etwa wegen der Kindererzi­ehung ihre Stundenzah­l reduziert haben.

Das Gesetz sollte schon in der vergangene­n Legislatur­periode verabschie­det werden, scheiterte aber am Widerstand der Union. Die Wirtschaft­sverbände sind gegen das Rückkehrre­cht. Umstritten war bis zuletzt die Beweislast­umkehr. Damit ist gemeint, dass die Arbeitgebe­r nachweisen müssen, keine passende Vollzeitst­elle anbieten zu können. Die Beweislast solle bei Unternehme­n liegen, sagte Heil dazu. Das Gesetz soll ab dem 1. Januar 2019 gelten.

Aus SPD-Kreisen hieß es, die letzte Blockade am Dienstag im Innenminis­terium habe keine sachlichen Gründe mehr gehabt. Es sei Seehofer einzig um einen Schlagabta­usch wegen des gescheiter­ten Termins zur Vorstellun­g seines Asyl-Masterplan­s gegangen. Heil bestätigte jedenfalls vor der SPD-Fraktionss­itzung, dass es keine inhaltlich­en Änderungen an seinem Entwurf mehr gegeben habe.

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