Schlüsseldienst-Prozess: Nur scheinbar selbständig
Wirtschaftsstrafkammer will die Beweisaufnahme voraussichtlich am 10. Juli schließen.
WEEZE/GELDERN Der Prozess um die ehemalige „Deutsche Schlüsseldienst Zentrale“(DSZ) wird möglicherweise im nächsten Monat abgeschlossen. Die Wirtschaftsstrafkammer plane derzeit, die Beweisaufnahme am 10. Juli zu schließen, erklärte gestern der Vorsitzende Richter Christian Henckel. Der Prozess am Klever Landgericht läuft seit Januar, mehr als 100 Zeugen sind seitdem vernommen worden.
In der vergangenen Woche hatte die Kammer erklärt, dass gegen den älteren der beiden Angeklagten ein zweiter Haftbefehl bestehe, da dieser im Mai versucht habe, in der Justizvollzugsanstalt Kleve einen Mithäftling mit der Ermordung des leitenden Staatsanwaltes Hendrik Timmer zu beauftragen. Laut Timmer, der in der vergangenen Woche aufgrund einer Schulung nicht am Prozess teilnehmen konnte, dem mutmaßlichen Auftraggeber gestern aber wieder in die Augen sah, bestehe gegen den 57-Jährigen nun „dringender Tatverdacht wegen versuchter Anstiftung zum Mord“.
Vernommen wurden gestern zwei weitere Zeugen. Eine Beamtin der Deutschen Rentenversicherung, die sich mit den Beschäftigungsverhältnissen zwischen selbständigen Monteuren und der DSZ auseinandergesetzt hatte, sagte als Sachverständige aus. Mehr als drei Monate hatte sie sich mit den Daten von über 300 Monteuren beschäftigt, die Aufträge der DSZ ausführten. Dabei war die Beamtin zu dem Schluss gekommen, dass ein Teil der Monteure scheinselbständig gewesen sei.
Neben der Beamtin sagte gestern auch ein ehemaliger Monteur der DSZ aus, der derzeit wegen geschäftsmäßigen Wuchers selbst eine Haftstrafe verbüßt. Er schilderte, dass er hauptsächlich vom 57jährigen Angeklagten Anweisungen erhielt, mit dem 39-jährigen Angeklagten, der offiziell Geschäftsführer der DSZ gewesen ist, hingegen kaum Kontakt hatte.
Die Preise für Schlüsseldienstleistungen habe ihm der 57-Jährige vorgegeben, Eigenwerbung des selbständigen Zeugen sei nicht erwünscht gewesen, das Tragen des DSZ-Pullovers hingegen ausdrücklich. Auch ein durchschnittliches Auftragsvolumen in Höhe von mindestens 250 Euro sei ihm von dem 57-Jährigen vorgeschrieben worden, so der Zeuge.
Der Prozess wird am kommenden Freitag, 22. Juni, um 9.30 Uhr in Saal A105 des Klever Landgerichtes fortgesetzt.