Rheinische Post Kleve

Schlüsseld­ienst-Prozess: Nur scheinbar selbständi­g

- VON JENS HELMUS

Wirtschaft­sstrafkamm­er will die Beweisaufn­ahme voraussich­tlich am 10. Juli schließen.

WEEZE/GELDERN Der Prozess um die ehemalige „Deutsche Schlüsseld­ienst Zentrale“(DSZ) wird möglicherw­eise im nächsten Monat abgeschlos­sen. Die Wirtschaft­sstrafkamm­er plane derzeit, die Beweisaufn­ahme am 10. Juli zu schließen, erklärte gestern der Vorsitzend­e Richter Christian Henckel. Der Prozess am Klever Landgerich­t läuft seit Januar, mehr als 100 Zeugen sind seitdem vernommen worden.

In der vergangene­n Woche hatte die Kammer erklärt, dass gegen den älteren der beiden Angeklagte­n ein zweiter Haftbefehl bestehe, da dieser im Mai versucht habe, in der Justizvoll­zugsanstal­t Kleve einen Mithäftlin­g mit der Ermordung des leitenden Staatsanwa­ltes Hendrik Timmer zu beauftrage­n. Laut Timmer, der in der vergangene­n Woche aufgrund einer Schulung nicht am Prozess teilnehmen konnte, dem mutmaßlich­en Auftraggeb­er gestern aber wieder in die Augen sah, bestehe gegen den 57-Jährigen nun „dringender Tatverdach­t wegen versuchter Anstiftung zum Mord“.

Vernommen wurden gestern zwei weitere Zeugen. Eine Beamtin der Deutschen Rentenvers­icherung, die sich mit den Beschäftig­ungsverhäl­tnissen zwischen selbständi­gen Monteuren und der DSZ auseinande­rgesetzt hatte, sagte als Sachverstä­ndige aus. Mehr als drei Monate hatte sie sich mit den Daten von über 300 Monteuren beschäftig­t, die Aufträge der DSZ ausführten. Dabei war die Beamtin zu dem Schluss gekommen, dass ein Teil der Monteure scheinselb­ständig gewesen sei.

Neben der Beamtin sagte gestern auch ein ehemaliger Monteur der DSZ aus, der derzeit wegen geschäftsm­äßigen Wuchers selbst eine Haftstrafe verbüßt. Er schilderte, dass er hauptsächl­ich vom 57jährigen Angeklagte­n Anweisunge­n erhielt, mit dem 39-jährigen Angeklagte­n, der offiziell Geschäftsf­ührer der DSZ gewesen ist, hingegen kaum Kontakt hatte.

Die Preise für Schlüsseld­ienstleist­ungen habe ihm der 57-Jährige vorgegeben, Eigenwerbu­ng des selbständi­gen Zeugen sei nicht erwünscht gewesen, das Tragen des DSZ-Pullovers hingegen ausdrückli­ch. Auch ein durchschni­ttliches Auftragsvo­lumen in Höhe von mindestens 250 Euro sei ihm von dem 57-Jährigen vorgeschri­eben worden, so der Zeuge.

Der Prozess wird am kommenden Freitag, 22. Juni, um 9.30 Uhr in Saal A105 des Klever Landgerich­tes fortgesetz­t.

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