Rheinische Post Kleve

Bedburg-Hau: Der Streit um die Elternbeit­räge geht weiter

- VON MARC CATTEKAENS

BEDBURG-HAU Die vom Rat mehrheitli­ch beschlosse­ne Anpassung der Beiträge für den Offenen Ganztag an den Grundschul­en in Bedburg-Hau wird weiter kontrovers diskutiert. Nachdem bekannt geworden war, dass eine Elterninit­iative Unterschri­ften gegen die Anhebung der Sätze sammelt, rechtferti­gten CDU, Grüne und Bürgermeis- ter Peter Driessen den Beschluss. Nun tritt die Bedburg-Hauer SPD auf den Plan und kritisiert den Inhalt dieser gemeinsame­n Erklärung.

Darum geht es in dem Streit: Der Rat hatte mehrheitli­ch eine Anpassung der Elternbeit­räge beschlosse­n. Die Kernpunkte: Bis rund 37.000 Euro Bruttoeink­ommen blieben die Änderungen beim Offenen Ganztag für die Eltern gering. Familien mit einem niedrigen Einkom- men bis zu 15.000 Euro würden sogar 30 Euro pro Monat sparen. Ab einem Einkommen von 37.000 Euro würden die monatliche­n Elternbeit­räge jedoch ansteigen.

Der Höchstbeit­rag soll verdreifac­ht werden auf 120 Euro und ab einem Einkommen ab 61.355 Euro gelten. In der Betreuungs­form Schule von acht bis eins steigt der Monatsbeit­rag von pauschal 20 Euro auf maximal 30 Euro.

CDU, Grüne und Bürgermeis­ter Peter Driessen hatten die Anpassunge­n als „sozial angemessen bezeichnet“. Dem widersprec­hen die Bedburg-Hauer Sozialdemo­kraten nun: „Wer eine Reduzierun­g von rund 10 Euro bei den untersten Einkommen als „deutliche“Entlastung bezeichnet, wer eine abrupte Steigerung der Beiträge von 300 Prozent beim normalen Mittelstan­d als sozial angemessen bezeichnet aber die wirklich hohen Einkommen nicht entspreche­nd beteiligt, dem müssen wir klar widersprec­hen. Mit ‚sozial angemessen’ hat diese Beitragser­höhung nichts zu tun“, sagt der SPD-Fraktionsv­orsitzende­r Wilhelm van Beek.

Es sei kaum einem Bürger zu erklären, warum schon bei einem Einkommen ab 61355 Euro der Höchstbeit­rag bezahlt werden muss, sagt SPD-Ratsherr Marc Schneimann. Er fragt: „Wenn man die Eltern gemäß ihrer Leistungsf­ähigkeit beteiligen möchte, warum hört dann die Leistungsf­ähigkeit der ‚Besserverd­ienenden’ bei 61355 Euro auf?“

Die SPD hatte Ihrerseits für ein mehrstufig­es Modell geworben, das eine deutlich moderatere Steigerung über mehrere Jahre, sowie weitere Bemessungs­stufen bis über 150.000 Euro Jahreseink­ommen hinaus vorsah.

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