Minderjährige zur Prostitution verleitet
Weil er die Prostitution zweier Mädchen über Monate gefördert haben soll, wurde ein 27-jähriger Mann gestern zu vier Jahren Haft verurteilt. Auch für die Abgabe von Drogen an Minderjährige wurde der Klever belangt.
KLEVE Ein 27-jähriger Mann aus Kleve ist gestern am Klever Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Die Jugendschutzkammer unter Vorsitz von Richter Christian Henckel verurteilte den Mann wegen Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger in zwölf Fällen, Abgabe von Drogen an Minderjährige in 28 Fällen, vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen und wegen Diebstahls.
Nach vier Prozesstagen, die aufgrund der Minderjährigkeit der beiden Geschädigten größtenteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfanden, sprach die Kammer gestern das Urteil gegen den 27-Jährigen, der zuletzt als Zeitarbeiter tätig gewesen ist. Er soll die beiden Mädchen im Alter zwischen 15 und 17 Jahren an Freier in Kranenburg und Kleve vermittelt haben. Die erste Geschädigte, so hieß es in der Urteilsbegründung, habe der 27-Jährige irgendwann im Sommer 2017 kennengelernt.
Ob das Mädchen damals schon von der harten Droge Crack abhängig gewesen ist, konnte die Kammer nicht feststellen – allerdings, dass der ebenfalls crack- und kokainabhängige Angeklagte in hohem Maße den Konsum des Mädchens gefördert hat. Regelmäßig sei er mit ihr ins benachbarte Nimwegen gefahren, habe die harten Drogen bei den Straßendealern besorgt und auch an das Mädchen abgegeben. Um an Geld für die Betäubungsmittel zu kommen, habe er die Minderjährige zu seinem eigenen Vorteil zur Pros- titution verleitet. „Das verdiente Geld wurde sehr schnell in Drogen umgesetzt“, stellte der Vorsitzende fest.
Zwar habe das Mädchen schon
Christian Henckel vorher häufiger wechselnde Partner gehabt – ein Hang zur Prostitution sei bei dem in „unsteten Verhältnissen“lebenden Mädchen jedoch nicht feststellbar gewesen, so Richter Henckel. „Sie ist – wenn ich das so formulieren darf – vielleicht leicht zu haben gewesen, aber sie ist nicht regelmäßig der Prostitution nachgegangen. Das kam erst mit Ihnen“, so der Vorsitzende in Richtung des Angeklagten, welcher sich in der Verhandlung nur teilweise geständig gezeigt hatte.
Das zweite Mädchen – das der 27Jährige ebenfalls mit Crack versorgte – lernte er irgendwann im Oktober kennen, bot sie genauso wie die erste Geschädigte als Prostituierte an, präsentierte sie laut Kammer wohl regelrecht in Kleve und in Kranenburg. Weil einige Kunden berechtigte Zweifel an der Volljährigkeit der beiden Mädchen geäußert haben, seien mitunter gar Schwüre geleistet worden.
Zwang habe es seitens des Angeklagten wohl nicht gegeben, allerdings soll der 27-Jährige zweimal gewalttätig geworden sein, weswe- gen er auch wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen verurteilt wurde. Ein Handrückenschlag gegen eine der Geschädigten sei nicht allein Auswuchs der CrackSucht gewesen, sondern auch Folge der fragwürdigen Einstellung des Angeklagten sowie fehlender Empathie, so Henckel.
Die vierjährige Freiheitsstrafe wird der 27-Jährige zumindest teilweise in einer Entziehungsanstalt verbüßen – die Kammer ordnete die Unterbringung des nicht vorbestraften Angeklagten aufgrund dessen Crack- und Kokainabhängigkeit an. „Das ist eine Riesenchance für sie – sie sollten sie nutzen“, so der Richter. In Berufung wird der Angeklagte nicht gehen – er akzeptierte das Urteil noch im Schwurgerichtssaal der Schwanenburg.
„Sie ist nicht regelmäßig
der Prostitution nachgegangen – das kam erst mit Ihnen“
Vorsitzender Richter