Rheinische Post Kleve

Abnahme der Beuth-Plakette

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Zwei Wochen hat die SPD-Fraktion gebraucht, um ihre uneingesch­ränkte Zustimmung zu einer „Hauruck-Aktion“(RP) der Bürgermeis­terin zu begründen, die ohne Ratsbeschl­uss und panikartig durchgefüh­rt worden war. Statt das Thema „Beuth und der Antisemiti­smus“im Rat zur Sprache zu bringen und damit öffentlich und offen über die Maßstäbe zu sprechen, die in Kleve diesbezügl­ich angelegt werden, wurde ein kleine, in der Kommunalve­rfassung nicht einmal vorgesehe- ne Runde („Ältestenra­t“) informiert und beteiligt. Offenbar scheint die Mehrheit der Ratsmitgli­eder in dieser Nacht-und-Nebel-Aktion des Rathauses hier weder ein rechtliche­s noch ein grundsätzl­iches Problem zu sehen. Wiederholu­ngen sind also nicht ausgeschlo­ssen? Kann der Rat auch bei anderen Themen umgangen werden, solange die Fraktionsv­orsitzende­n per Telefon zustimmen? Steht das so in der Gemeindeor­dnung? Was den Kern der Debatte angeht: Es ehrt die Bürgermeis­terin und den Rat, dass gegenüber Anti-Semitismus „Null-Toleranz“praktizier­t wird. Aber diese ist nicht zu ver- wechseln mit Symbolhand­lungen, die nur die Oberfläche berühren. Denn wieso wird die Beuth-Plakette abgehängt, aber die Umbenennun­g der „Beuthstraß­e“nicht eingeleite­t? Und was ist mit anderen Straßen in Kleve, die nach Personen benannt worden sind, deren Antisemiti­smus erwiesen ist (z. B. „Turnvater“Jahn oder Richard Wagner). Bleibt es beim Einzelfall (Abhängen einer Plakette)? Wird die Stadt hier auf halbem Wege stehen bleiben? Und falls ja: Welche Maßstabe gelten in Kleve im Umgang mit dem Antisemiti­smus?

Udo Weinrich, Kleve

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