Abnahme der Beuth-Plakette
Zwei Wochen hat die SPD-Fraktion gebraucht, um ihre uneingeschränkte Zustimmung zu einer „Hauruck-Aktion“(RP) der Bürgermeisterin zu begründen, die ohne Ratsbeschluss und panikartig durchgeführt worden war. Statt das Thema „Beuth und der Antisemitismus“im Rat zur Sprache zu bringen und damit öffentlich und offen über die Maßstäbe zu sprechen, die in Kleve diesbezüglich angelegt werden, wurde ein kleine, in der Kommunalverfassung nicht einmal vorgesehe- ne Runde („Ältestenrat“) informiert und beteiligt. Offenbar scheint die Mehrheit der Ratsmitglieder in dieser Nacht-und-Nebel-Aktion des Rathauses hier weder ein rechtliches noch ein grundsätzliches Problem zu sehen. Wiederholungen sind also nicht ausgeschlossen? Kann der Rat auch bei anderen Themen umgangen werden, solange die Fraktionsvorsitzenden per Telefon zustimmen? Steht das so in der Gemeindeordnung? Was den Kern der Debatte angeht: Es ehrt die Bürgermeisterin und den Rat, dass gegenüber Anti-Semitismus „Null-Toleranz“praktiziert wird. Aber diese ist nicht zu ver- wechseln mit Symbolhandlungen, die nur die Oberfläche berühren. Denn wieso wird die Beuth-Plakette abgehängt, aber die Umbenennung der „Beuthstraße“nicht eingeleitet? Und was ist mit anderen Straßen in Kleve, die nach Personen benannt worden sind, deren Antisemitismus erwiesen ist (z. B. „Turnvater“Jahn oder Richard Wagner). Bleibt es beim Einzelfall (Abhängen einer Plakette)? Wird die Stadt hier auf halbem Wege stehen bleiben? Und falls ja: Welche Maßstabe gelten in Kleve im Umgang mit dem Antisemitismus?
Udo Weinrich, Kleve