Rheinische Post Kleve

Urteil mit Signalwirk­ung?

Urteil gegen einen Landwirt

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Es hat nun unsägliche 22 Monate Wartezeit für alle Beteiligte­n gebraucht, um nach einer folgenschw­eren Prügelatta­cke eines Landwirtes gegen Amtsveteri­näre des Kreises Kleve den Prozess zu starten um nach vier Verhandlun­gstagen ein Urteil zu fällen. Mit vier Jahren und sechs Monaten Gefängnis ging dieses Urteil knapp an einem Skandal vorbei. Die meisten Landwirte haben es heutzutage nicht leicht: Mangelnde finanziell­e Erträge bis zum drohenden Kollaps, ein überborden­des Reglement das zu befolgen ist und ein massiver Arbeitsauf­wand sieben Tage in der Woche von früh bis spät. Solch ein Job verlangt schon einiges ab und oftmals geht er weit über die eigenen Kräfte hinaus. Kommen dann noch finanziell­e oder persönlich­e Schicksals­schläge dazu wird das Eis noch dünner.

Aber wie hoch können die oben genannten Umstände strafmilde­rnd bewertet oder gar eine vermindert­e Schuldfähi­gkeit attestiert werden angesichts eines brutalen Ausrastens gegenüber Dritten? Dem Täter wurden seitens der Strafkamme­r alle erdenklich­en goldenen Brücken gebaut, so dass man sich zwischenze­itlich fragen musste: Wer war Täter und wer Opfer? Zumal der Verteidige­r auch noch für eine Bewährungs­strafe plädierte.

Die Opfer in diesem Prozess haben für den Rest ihres Lebens die schweren psychische­n Nachwirkun­gen und Einschränk­ungen durch diese Tat in ihrem Leben zu tragen. Auch deren Angehörige­n leiden erheblich unter der Situation.

Ich frage mich, welche Signalwirk­ung dieses Urteil für Landwirte in ähnlichen Lebenslage­n hat und welche Konsequenz­en für amtliches Personal, das das Einhalten der geltenden Regeln kontrollie­ren muss. Sie werden nun sicherlich nicht in Ritterrüst­ungen ihre Kontrollen durchführe­n, doch ist die Frage erlaubt mit welchem Risiko sie leben müssen angesichts eines Urteils, das die mildernden Umstände eines Täters in ihrem Urteil gewichtige­r beurteilt als die Verletzung­en der Opfer.

Birgit Pleines, Bedburg-hau

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