Urteil mit Signalwirkung?
Urteil gegen einen Landwirt
Es hat nun unsägliche 22 Monate Wartezeit für alle Beteiligten gebraucht, um nach einer folgenschweren Prügelattacke eines Landwirtes gegen Amtsveterinäre des Kreises Kleve den Prozess zu starten um nach vier Verhandlungstagen ein Urteil zu fällen. Mit vier Jahren und sechs Monaten Gefängnis ging dieses Urteil knapp an einem Skandal vorbei. Die meisten Landwirte haben es heutzutage nicht leicht: Mangelnde finanzielle Erträge bis zum drohenden Kollaps, ein überbordendes Reglement das zu befolgen ist und ein massiver Arbeitsaufwand sieben Tage in der Woche von früh bis spät. Solch ein Job verlangt schon einiges ab und oftmals geht er weit über die eigenen Kräfte hinaus. Kommen dann noch finanzielle oder persönliche Schicksalsschläge dazu wird das Eis noch dünner.
Aber wie hoch können die oben genannten Umstände strafmildernd bewertet oder gar eine verminderte Schuldfähigkeit attestiert werden angesichts eines brutalen Ausrastens gegenüber Dritten? Dem Täter wurden seitens der Strafkammer alle erdenklichen goldenen Brücken gebaut, so dass man sich zwischenzeitlich fragen musste: Wer war Täter und wer Opfer? Zumal der Verteidiger auch noch für eine Bewährungsstrafe plädierte.
Die Opfer in diesem Prozess haben für den Rest ihres Lebens die schweren psychischen Nachwirkungen und Einschränkungen durch diese Tat in ihrem Leben zu tragen. Auch deren Angehörigen leiden erheblich unter der Situation.
Ich frage mich, welche Signalwirkung dieses Urteil für Landwirte in ähnlichen Lebenslagen hat und welche Konsequenzen für amtliches Personal, das das Einhalten der geltenden Regeln kontrollieren muss. Sie werden nun sicherlich nicht in Ritterrüstungen ihre Kontrollen durchführen, doch ist die Frage erlaubt mit welchem Risiko sie leben müssen angesichts eines Urteils, das die mildernden Umstände eines Täters in ihrem Urteil gewichtiger beurteilt als die Verletzungen der Opfer.
Birgit Pleines, Bedburg-hau