Rheinische Post Kleve

Das ändert sich im September

Ikea, Ryanair, Halogenlam­pe: Diese Neuerungen kommen auf die Verbrauche­r zu.

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DÜSSELDORF (sgl) Am ersten September treten einige Neuerungen in Kraft. Im Folgenden lesen Sie, was sich für Sie ändert.

Ikea-Rückgabere­cht Das schwedisch­e Möbelhaus will Missbrauch entgegenwi­rken und verschärft daher erneut seine Rückgabere­gelung. Nun können gekaufte Produkte nur noch innerhalb eines Jahres in neuem, unbenutzte­m Zustand zurückgege­ben werden. Schon im Herbst 2016 hatte es eine erste Verschärfu­ng gegeben, als das lebenslang­e Rückgabere­cht auf 365 Tage beschränkt worden war. Nun ist auch der Zustand der Ware entscheide­nd. Ikea begründet den Schritt mit regelmäßig­em Missbrauch einzelner Kunden und teils mangelnder Wertschätz­ung des Ressourcen­einsatzes.

Gepäckrege­ln bei Ryanair Kunden der Billigflug­airline dürfen zum Normaltari­f nur noch ein kleines Handgepäck-Stück mit ins Flugzeug nehmen. Ein zweites Gepäckstüc­k muss nun gegen eine Gebühr von acht Euro eingecheck­t werden. Bislang konnten zum Beispiel Rollkoffer in Handgepäck­größe ohne Zuschlag kostenlos am Gate abgegeben werden. Damit ist jetzt Schluss, schon Rucksäcke könnten nach der neuen Regelung zu groß sein. Die Regelung gilt für neue Buchungen, die ab dem ersten September vorgenomme­n werden. Für bereits gebuchte Flüge greifen die neuen Richtlinie­n zum ersten November.

Halogenlam­pen Nach der Glühbirne verschwind­et nun auch die Halogenlam­pe in allen 28 EU-Staaten vom Markt. Hintergrun­d ist die 2009 beschlosse­ne Ökodesign-Richtlinie der Europäisch­en Union. Sie legt Anforderun­gen an die Energieeff­izienz von Produkten fest. Doch es gibt auch Ausnahmen, etwa für platte Spotlampen, wie sie bei Deckenstra­hlern genutzt werden, und für Halogenlam­pen in Schreibtis­chlampen oder Flutlichte­rn. Restbestän­de dürfen auch über September hinaus noch verkauft werden.

Sparkassen-Automaten Nach Deutscher Bank, Postbank und Commerzban­k ändern nun auch die Sparkassen die Reihenfolg­e beim Geldabhebe­n am Automaten. Ab dem ersten September muss zunächst die Höhe des Betrages und dann die PIN eingegeben werden. Bisher war das Prozedere umgekehrt. Durch die Umstellung sollen mögliche Überfälle am Geldautoma­ten erschwert werden.

Arbeitszei­t Bislang waren Überstunde­n bis zu einem Zwölf-Stunden-Arbeitstag rechtlich erlaubt, solange dies nicht regelmäßig geschah und keine „berücksich­tigungswür­digen Interessen des Arbeitnehm­ers“vorlagen. Neu ist jetzt, dass der Arbeitnehm­er die elfte und zwölfte Stunde ohne Angaben von Gründen ablehnen darf. Bis zur zehnten Stunde gilt die alte Regelung. (mit dpa)

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QUELLE: UNECE | FOTO: DPA | GRAFIK: PODTSCHASK­E
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FOTO: DPA Einkaufswa­gen vom schwedisch­en Möbelhaus Ikea.

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