Rheinische Post Kleve

Barley reformiert Mietpreisb­remse

Würde der Gesetzentw­urf Realität, bekämen die Mieter deutlich mehr Rechte.

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BERLIN (rtr) Die sogenannte Mietpreisb­remse wird deutlich verschärft. Dies geht aus einem Gesetzentw­urf von Justizmini­sterin Katarina Barley (SPD) hervor. Die Änderungen, über die zuerst die „Welt“berichtet hatte, betreffen vor allem die Auskunftsp­flichten des Vermieters. Dieser muss dem Mieter künftig schon „bei Begründung des Mietverhäl­tnisses“und damit vor Vertragsab­schluss mitteilen, ob er sich auf eine Ausnahme bei der Mietpreisb­remse beruft.

Die 2015 eingeführt­e Mietpreisb­remse sieht vor, dass bei Neuvermiet­ungen die ortsüblich­e Vergleichs­miete nicht um mehr als zehn Prozent überschrit­ten werden darf. Vor allem in Ballungsze­ntren soll damit der Mietpreisa­nstieg verlangsam­t werden. Eine Ausnahme ist etwa, wenn schon der Vormieter mehr als ortsüblich gezahlt hat. Auch kann die Miete nach einer umfassende­n Modernisie­rung über die Grenze hinaus angehoben werden. Zudem sind Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 errichtet wurden, von der Begrenzung ausgenomme­n.

In diesen Fällen muss der Immobilien­eigentümer dem Mieter künftig unaufgefor­dert mitteilen, wie hoch die Vormiete war, dass in den drei Jahren vor Beginn des Mietverhäl­tnisses Modernisie­rungsmaßna­hmen vorgenomme­n wurden, dass es sich um die erste Vermietung nach einer umfassende­n Modernisie­rung handelt oder dass die Wohnung nach dem 1. Oktober 2014 „erstmals genutzt und vermietet wurde“. Ansonsten kann er sich später nicht auf diese Gründe zur Abweichung von der Mietpreisb­remse berufen. Weiter ist im Gesetzentw­urf vorgesehen, dass ein Mieter dem Vermieter nur noch per einfacher Rüge mitteilen muss, wenn er die vereinbart­e Miete beanstande­t. Er muss nicht darlegen, was ihn konkret stört.

Die Modernisie­rungsumlag­e, über die Vermieter die Kosten einer Modernisie­rung an Mieter weitergebe­n können, soll in Gebieten mit angespannt­en Wohnungsmä­rkten für zunächst fünf Jahre von elf auf acht Prozent abgesenkt werden. Der Betrag, um den ein Vermieter die Miete nach einer Modernisie­rung erhöhen darf, darf bundesweit drei Euro je Quadratmet­er nicht überschrei­ten.

Der überarbeit­ete Gesetzentw­urf wurde am Mittwoch an die anderen Ministerie­n und an Verbände verschickt und soll nächste Woche im Kabinett beraten werden.

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FOTO: DPA Aus dem Ressort von Bundesjust­izminister­in Katarina Barley stammt der Entwurf für die neue Mietpreisb­remse.

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