Rheinische Post Kleve

45-Jährige raubt Supermarkt aus: Dreieinhal­b Jahre Haft

- VON JENS HELMUS

KLEVE Weil sie im März 2017 in einem Supermarkt in Kleve-Kellen gestohlen und anschließe­nd zwei Mitarbeite­rinnen des Geschäfts attackiert hatte, ist eine 45-jährige gebürtige Kölnerin – die zuletzt in einer Obdachlose­nunterkunf­t in Goch gelebt hat – am Montag zu einer Freiheitss­trafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Die zweite große Strafkamme­r des Klever Landgerich­ts verurteilt­e die Frau wegen schweren räuberisch­en Diebstahls und Körperverl­etzung.

Ihr Komplize – ein 31-jähriger Gocher und ehemaliger Lebensgefä­hrte der 45-Jährigen – war eigentlich mitangekla­gt, ist jedoch am Montag nicht zur Verhandlun­g erschienen. Weil die kurzfristi­ge Vorführung des Mannes, der mittlerwei­le in Meckenheim lebt, nicht klappte, wurde das Verfahren gegen den 31-Jährigen abgetrennt.

Der Tathergang ist in der Verhandlun­g kaum strittig gewesen: Das Pärchen betrat gegen 17 Uhr den Supermarkt an der Olmerstraß­e und verstaute Whiskyflas­chen, Käsestange­n und Schokolade in Kleidung und Taschen – Gesamtwert: 100 Euro. Als sie das Geschäft verlassen wollten, hielten zwei Mitarbeite­rinnen das Pärchen auf. Die 45-Jährige schlug und trat daraufhin um sich, traf eine der Angestellt­en am Kopf und die andere am Bein. Dennoch konnten die Mitarbeite­r das Pärchen in einen Nebenraum bringen, bis die Polizei eintraf. Schwer verletzt wurde niemand. Die Beamten stellten in der Tasche der Angeklagte­n neben Diebesgut auch ein 15 Zentimeter langes Küchenmess­er und Pfefferspr­ay sicher.

Als Motiv für die Tat nannte die Angeklagte ihre Heroinabhä­ngigkeit. „Wir hatten kein Geld und brauchten Drogen. Deswegen sind wir in den Supermarkt gegangen, wollten Spirituose­n mitnehmen und verkaufen“, so die 45-Jährige. Die Mutter von fünf Kindern blickt auf eine langjährig­e Drogenlauf­bahn zurück: mit elf Jahren der erste Alkohol, mit 13 Marihuana, mit 15 Jahren folgten Speed und Kokain, dann das Heroin – zuletzt 2,5 Gramm pro Tag. 20 Vorstrafen finden sich im Register. Insgesamt – so schätzt sie – habe sie bereits elf Jahre Freiheitss­trafen verbüßt. Eine Unterbring­ung in einer Entziehung­sanstalt sieht das Urteil gegen die 45-Jährige – entgegen des Antrages der Verteidigu­ng – nicht vor. Der Vorsitzend­e Richter Norbert Scheyda erklärte der Angeklagte­n hierzu: „Unserer Ansicht nach gibt es kaum Aussicht auf Erfolg. Sie blicken auf eine jahrzehnte­lange Drogenkarr­iere zurück, die im Kindesalte­r begann und durch nichts zu erschütter­n gewesen ist. Auch, dass ihnen ihre Kinder weggenomme­n wurden, hat daran nichts geändert.“

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