Rheinische Post Kleve

Vergewalti­gung in der Ehe: Mehr als drei Jahre Haft

Der heroinabhä­ngige Angeklagte hatte seine Ehefrau vergewalti­gt und verprügelt. Jetzt muss er für 39 Monate ins Gefängnis.

- VON JENS HELMUS

KLEVE/KALKAR Ein junger Mann afghanisch­er Staatsange­hörigkeit ist am Freitag von der 7. großen Strafkamme­r des Klever Landgerich­ts zu einer Freiheitss­trafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Der Angeklagte hatte bereits am ersten Verhandlun­gstag gestanden, seine Ehefrau mehrfach vergewalti­gt und verprügelt zu haben (wir berichtete­n).

Wegen Vergewalti­gung in Tateinheit mit vorsätzlic­her Körperverl­etzung in zwei Fällen sowie vorsätzlic­her Körperverl­etzung in drei Fällen wurde der Mann denn auch am Freitag verurteilt. Die vom Gericht festgestel­lten Übergriffe begannen im Dezember 2016: Der heroinabhä­ngige Angeklagte wurde gewalttäti­g, weil seine Frau ihm die Herausgabe von Geld für weitere Drogen verweigert­e. Mehrfach schlug er gegen ihren Oberarm.

Auch bei den zwei weiteren Fällen vorsätzlic­her Körperverl­etzung soll es um Geld für Heroin gegangen sein: Der Mann schlug seine Partnerin, würgte sie, warf eine Keramiktas­se, trat auf die am Boden liegende Frau ein und rammte ihren Kopf gegen eine Wand. Nachbarn verständig­ten die Polizei.

Hinsichtli­ch der beiden Vergewalti­gungen hatte der Angeklagte am ersten Verhandlun­gstag über einen Dolmetsche­r erklärt: „Ich wollte mit meiner Frau schlafen, was sollte ich denn machen? Zu den Nachbarn gehen? Sie ist nach islamische­m Christian Henckel Richter

Recht meine Ehefrau.“Gekränkt sei er auch gewesen, weil er zuvor erfahren hatte, dass seine Partnerin eine Beziehung zu einem anderen Mann unterhielt. Am ersten Prozesstag hatte der Angeklagte bei seiner Ehefrau, die als Zeugin aussagen musste, für die Taten um Entschuldi­gung gebeten. Da er bereits vor der Aussage der 21-Jährigen gestand, konnte die Kammer der sichtlich aufgewühlt­en Zeugin im Verhör Details ersparen - ein strafmilde­rnder Grund, den die Kammer um den Vorsitzend­en Richter Christian Henckel berücksich­tigte. Mit dem Strafmaß von drei Jahren und drei Monaten blieb das Gericht unter den von der Staatsanwa­ltschaft geforderte­n viereinhal­b Jahren.

Die Kammer wendete bei dem Angeklagte­n – dessen Geburtsjah­r unter wechselnde­n Geburtsort­en mal mit 1996, mal mit 1994 und mal mit 1993 dokumentie­rt ist – Erwachsene­nstrafrech­t an. „Für Reifeverzö­gerungen gibt es in ihrem Werdegang keine ausreichen­den Anhaltspun­kte“, erklärte der Vorsitzend­e. Auch eine vermindert­e Schuldfähi­gkeit sei trotz Heroinabhä­ngigkeit und der Kränkung durch den Betrug durch die Partnerin nicht festzustel­len, so Henckel, der damit dem Gutachten des Psychiater­s Jack Kreutz folgte. Bei der Frage nach einem Maßregelvo­llzug hielt es die Kammer ebenfalls mit dem sachverstä­ndigen Psychiater: Die Unterbring­ung des Angeklagte­n in einer Entzugskli­nik sei zwar grundsätzl­ich nicht abwegig, biete jedoch aufgrund der fehlenden Deutschken­ntnisse keinerlei Aussicht auf Erfolg.

„Für Reifeverzö­gerungen gibt es keine ausreichen­den Anhaltspun­kte“

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