Vergewaltigung in der Ehe: Mehr als drei Jahre Haft
Der heroinabhängige Angeklagte hatte seine Ehefrau vergewaltigt und verprügelt. Jetzt muss er für 39 Monate ins Gefängnis.
KLEVE/KALKAR Ein junger Mann afghanischer Staatsangehörigkeit ist am Freitag von der 7. großen Strafkammer des Klever Landgerichts zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Der Angeklagte hatte bereits am ersten Verhandlungstag gestanden, seine Ehefrau mehrfach vergewaltigt und verprügelt zu haben (wir berichteten).
Wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen sowie vorsätzlicher Körperverletzung in drei Fällen wurde der Mann denn auch am Freitag verurteilt. Die vom Gericht festgestellten Übergriffe begannen im Dezember 2016: Der heroinabhängige Angeklagte wurde gewalttätig, weil seine Frau ihm die Herausgabe von Geld für weitere Drogen verweigerte. Mehrfach schlug er gegen ihren Oberarm.
Auch bei den zwei weiteren Fällen vorsätzlicher Körperverletzung soll es um Geld für Heroin gegangen sein: Der Mann schlug seine Partnerin, würgte sie, warf eine Keramiktasse, trat auf die am Boden liegende Frau ein und rammte ihren Kopf gegen eine Wand. Nachbarn verständigten die Polizei.
Hinsichtlich der beiden Vergewaltigungen hatte der Angeklagte am ersten Verhandlungstag über einen Dolmetscher erklärt: „Ich wollte mit meiner Frau schlafen, was sollte ich denn machen? Zu den Nachbarn gehen? Sie ist nach islamischem Christian Henckel Richter
Recht meine Ehefrau.“Gekränkt sei er auch gewesen, weil er zuvor erfahren hatte, dass seine Partnerin eine Beziehung zu einem anderen Mann unterhielt. Am ersten Prozesstag hatte der Angeklagte bei seiner Ehefrau, die als Zeugin aussagen musste, für die Taten um Entschuldigung gebeten. Da er bereits vor der Aussage der 21-Jährigen gestand, konnte die Kammer der sichtlich aufgewühlten Zeugin im Verhör Details ersparen - ein strafmildernder Grund, den die Kammer um den Vorsitzenden Richter Christian Henckel berücksichtigte. Mit dem Strafmaß von drei Jahren und drei Monaten blieb das Gericht unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten viereinhalb Jahren.
Die Kammer wendete bei dem Angeklagten – dessen Geburtsjahr unter wechselnden Geburtsorten mal mit 1996, mal mit 1994 und mal mit 1993 dokumentiert ist – Erwachsenenstrafrecht an. „Für Reifeverzögerungen gibt es in ihrem Werdegang keine ausreichenden Anhaltspunkte“, erklärte der Vorsitzende. Auch eine verminderte Schuldfähigkeit sei trotz Heroinabhängigkeit und der Kränkung durch den Betrug durch die Partnerin nicht festzustellen, so Henckel, der damit dem Gutachten des Psychiaters Jack Kreutz folgte. Bei der Frage nach einem Maßregelvollzug hielt es die Kammer ebenfalls mit dem sachverständigen Psychiater: Die Unterbringung des Angeklagten in einer Entzugsklinik sei zwar grundsätzlich nicht abwegig, biete jedoch aufgrund der fehlenden Deutschkenntnisse keinerlei Aussicht auf Erfolg.
„Für Reifeverzögerungen gibt es keine ausreichenden Anhaltspunkte“