Rheinische Post Kleve

Versichert? Was für Azubis gilt

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NIEDERRHEI­N (RP) Für viele junge Leute hat ein neuer Lebensabsc­hnitt begonnen: die Ausbildung. Was passiert aber, wenn Azubis bei der Arbeit oder auf dem Weg zur Schule einen Unfall haben? Wie sind sie versichert? Die Berufsgeno­ssenschaft Holz und Metall klärt auf.

Sind Auszubilde­nde versichert, wenn sie trotz Krankschre­ibung arbeiten und einen Unfall haben?

Wichtig für den Versicheru­ngsschutz ist nur, dass sich der Unfall infolge der versichert­en Tätigkeit ereignet hat. Es spielt keine Rolle, ob die Arbeit oder der Schulbesuc­h aus gesundheit­lichen Gründen vernünftig war oder nicht.

Sind Azubis über den Ausbildung­sbetrieb versichert, wenn sie Teile ihrer Ausbildung in anderen Unternehme­n absolviere­n?

Ja, der Ausbildung­sbetrieb bleibt weiterhin der Arbeitgebe­r und zahlt auch die Ausbildung­svergütung.

Gilt das auch für Auslandspr­aktika?

Austauschp­rogramme der EU sind Bestandtei­l der Ausbildung. Die Azubis erhalten ihre Vergütung weiter und müssen keinen Urlaub nehmen. Also besteht auch Versicheru­ngsschutz.

Wie sieht es bei einem Azubi-Tag an einem anderen Standort aus?

Da es sich um eine dienstlich­e Veranstalt­ung während Arbeitszei­t handelt, sind sowohl die Fahrt dorthin als auch die Teilnahme versichert.

Wie ist es bei Einführung­swochen und ähnlichen Veranstalt­ungen?

Eine Einführung­swoche für Azubis kann als dienstlich­e Veranstalt­ung versichert sein. Das gilt auch, wenn sie zum Beispiel in einer Jugendherb­erge stattfinde­t. Bei Teambuildi­ng-Maßnahmen kann der Arbeitgebe­r den Azubi zur Teilnahme verpflicht­en. Bei solchen Veranstalt­ungen gibt es allerdings keinen Versicheru­ngsschutz „rund um die Uhr“. Private Veranstalt­ungen, wie ein anschließe­nder Disco-Besuch, sind nicht versichert.

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