Versichert? Was für Azubis gilt
NIEDERRHEIN (RP) Für viele junge Leute hat ein neuer Lebensabschnitt begonnen: die Ausbildung. Was passiert aber, wenn Azubis bei der Arbeit oder auf dem Weg zur Schule einen Unfall haben? Wie sind sie versichert? Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall klärt auf.
Sind Auszubildende versichert, wenn sie trotz Krankschreibung arbeiten und einen Unfall haben?
Wichtig für den Versicherungsschutz ist nur, dass sich der Unfall infolge der versicherten Tätigkeit ereignet hat. Es spielt keine Rolle, ob die Arbeit oder der Schulbesuch aus gesundheitlichen Gründen vernünftig war oder nicht.
Sind Azubis über den Ausbildungsbetrieb versichert, wenn sie Teile ihrer Ausbildung in anderen Unternehmen absolvieren?
Ja, der Ausbildungsbetrieb bleibt weiterhin der Arbeitgeber und zahlt auch die Ausbildungsvergütung.
Gilt das auch für Auslandspraktika?
Austauschprogramme der EU sind Bestandteil der Ausbildung. Die Azubis erhalten ihre Vergütung weiter und müssen keinen Urlaub nehmen. Also besteht auch Versicherungsschutz.
Wie sieht es bei einem Azubi-Tag an einem anderen Standort aus?
Da es sich um eine dienstliche Veranstaltung während Arbeitszeit handelt, sind sowohl die Fahrt dorthin als auch die Teilnahme versichert.
Wie ist es bei Einführungswochen und ähnlichen Veranstaltungen?
Eine Einführungswoche für Azubis kann als dienstliche Veranstaltung versichert sein. Das gilt auch, wenn sie zum Beispiel in einer Jugendherberge stattfindet. Bei Teambuilding-Maßnahmen kann der Arbeitgeber den Azubi zur Teilnahme verpflichten. Bei solchen Veranstaltungen gibt es allerdings keinen Versicherungsschutz „rund um die Uhr“. Private Veranstaltungen, wie ein anschließender Disco-Besuch, sind nicht versichert.