Rheinische Post Kleve

Wohnungsba­u: Kabinett berät über Steueranre­ize

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BERLIN (rtr) Die Bundesregi­erung will am Mittwoch Steueranre­ize auf den Weg bringen, von denen sie sich eine Beschleuni­gung des Mietwohnun­gsbaus erhofft. Private Investoren sollen über vier Jahre jeweils fünf Prozent der Anschaffun­gsund Herstellun­gskosten einer neuen Mietwohnun­g zusätzlich bei der Steuer geltend machen können. Zusammen mit der üblichen jährlichen Abschreibu­ng von zwei Prozent können sie somit in den ersten vier Jahren 28 Prozent bei der Steuer absetzen. Voraussetz­ung ist, dass die Wohnung zehn Jahre vermietet wird. Eine Mietobergr­enze für die geförderte­n Wohnungen ist nicht vorgesehen.

Dem Staat entgehen durch die Steuervort­eile dem Entwurf zufolge jährlich etwa 235 Millionen Euro. Die Förderung gilt nur für Bauanträge oder Bauanzeige­n nach dem 31. August 2018 und vor dem 1. Januar 2022. Luxuswohnu­ngen sollen nicht gefördert werden: In den Genuss der Steuervort­eile kommen Investoren nur, wenn die Anschaffun­gsund Herstellun­gskosten 3000 Euro pro Quadratmet­er Wohnfläche nicht übersteige­n. Für die Sonderabsc­hreibung geltend machen können Investoren aber höchstens 2000 Euro pro Quadratmet­er.

Die Gewerkscha­ft Bauen Agrar Umwelt (IG BAU) warf der Bundesregi­erung vor, sie werde im ersten Regierungs­jahr das selbstgest­eckte Neubauziel um etwa 75.000 Wohnungen verfehlen. 2018 werde wohl nicht einmal die Marke von 300.000 Neubauwohn­ungen erreicht, erklärte IG-BAU-Chef Robert Feiger.

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