Vergewaltigung in Siegaue: Gericht prüft Schuldfähigkeit
BONN (dpa) Die Vergewaltigung einer jungen Camperin in der Bonner Siegaue beschäftigt seit Dienstag erneut das Landgericht Bonn. Die Richter müssen prüfen, ob der verurteilte Angeklagte im Zustand verminderter Schuldfähigkeit handelte. Das Gericht hatte den abgelehnten Asylbewerber aus Ghana im vergangenen Oktober wegen besonders schwerer Vergewaltigung und räuberischer Erpressung zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil im Hinblick auf das Strafmaß auf.
Die Richter verlasen bedrückende Erklärungen der Opfer. Demnach leidet das Paar (zur Tatzeit 23 und 26 Jahre alt) aus Süddeutschland nach wie vor stark unter den Geschehnissen: Sie haben Angstzustände, mussten ihr Studium unterbrechen und finden keine Ruhe. Als sie von der BGH-Entscheidung erfahren habe, sei sie fassungslos gewesen, erklärte die Frau. „Wenn ich heulen und kotzen gleichzeitig könnte, so hätte ich das getan.“
Im Revisionsprozess wird ein neues psychiatrisches Gutachten ausschlaggebend dafür sein, ob die Strafe verringert wird.
Polizei gegen Handy am Steuer
DÜSSELDORF (dpa) Die Polizei kontrolliert am morgigen Donnerstag landesweit Autofahrer auf verbotenen Handy-Gebrauch. Das hat das NRW-Innenministerium auf Anfrage mitgeteilt. Die NRW-Polizei beteilige sich damit an der bundesweiten Verkehrsaktion „Sicher. Mobil. Leben.“Die Ablenkung durch Smartphones soll sich zu einer häufigen Ursache für schwere Verkehrsunfälle entwickelt haben. Studien aus Österreich legen sogar nahe, dass Ablenkung bei jedem dritten tödlichen Unfall eine Rolle spielt.