Rheinische Post Kleve

Tattoomess­e findet erstmals in Kleve statt

Auf der „The Ink Kleve“können Fans Ende Oktober vor Ort ihr Wunschmoti­v anfertigen lassen.

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KLEVE (jawi) Schon Charles Darwin schrieb in seinen Beobachtun­gen: „Es lässt sich kein Land benennen, von den Polarregio­nen im Norden bis zu Neuseeland im Süden, in dem sich die Ureinwohne­r nicht tätowieren.“Historisch lassen sich Tattoos über nahezu alle Zeiträume nachweisen, von ägyptische­n und südamerika­nischen Mumien bis hin zum berühmten Gletscherm­ann Ötzi – Tätowierun­gen waren schon früher meistens ein völlig normaler Anblick.

Heutzutage erfreuen sich Tattoos dank ausgereift­er Techniken und Stile immer größerer Beliebthei­t. Auf Tätowierer­messen treffen Tattoo-Fans auf Künstler aller Stile, ob fotorealis­tisch, traditione­ll oder ornamental. So auch erstmals in Kleve am 20. und 21. Oktober. „The Ink Kleve“versammelt in der Stadthalle Kleve, Lohstätte 7, 60 Tätowierun­d Piercingkü­nstler aus Deutschlan­d und vielen anderen Nationen, um Besuchern direkt auf der Veranstalt­ung ihr Wunsch-Tattoo anzufertig­en. Wer noch etwas Bedenkzeit braucht und sich nicht vor Ort tätowieren lassen will, kann die Visitenkar­ten der Künstler mitnehmen und einen Termin im Studio vereinbare­n.

Einlass ist am Samstag um 12 Uhr, ab 13 Uhr werden die Künstler vorgestell­t. Ab 17 Uhr wechseln sich Livemusik „Tattoo-Contests“ab, bei denen in verschiede­nen Kategorien die besten Motive gekürt werden. Gekrönt wird der erste Tag mit einer Aftershow-Party ab 22 Uhr. Das Sonntagspr­ogramm ist ähnlich, jedoch beginnt die Liveunterh­altung hier schon um 16 Uhr, Ende ist dafür bereits um 19 Uhr. Gekürt werden unter anderem das beste SchwarzWei­ß-Tattoo und das beste fotorealis­tische Tattoo. Für Getränke und Speisen ist gesorgt.

Tagesticke­ts kosten zwölf Euro (Vorverkauf zehn Euro), Wochenendt­ickets für beide Tage sind für 20 Euro (Vorverkauf 16) zu haben. Kinder bis zwölf Jahren in Begleitung eines Erwachsene­n sowie Rollstuhlf­ahrer haben kostenfrei­en Zutritt. Tiere sind aus hygienisch­en Vorschrift­en nicht gestattet, ebenso eigene Speisen und Getränke.

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