Dortmunder Neonazi muss ins Gefängnis
DORTMUND (dpa) Der bekannte Dortmunder Rechtsextremist Siegfried B., der eine Zeitlang für die Partei „Die Rechte“im Stadtrat saß, muss für vier Monate ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte bereits am 11. September ein entsprechendes Urteil gegen den 64-Jährigen, wie Gericht und Polizei am Donnerstag mitteilten. Er hatte laut Gericht bei einer Geburtstagsfeier Polizisten beleidigt, die wegen Ruhestörung gerufen worden waren. Weil der 64-Jährige bislang gegen ihn verhängte Bewährungsstrafen nicht ernst genommen habe, sei nun eine Freiheitsstrafe verhängt worden. Käme er nicht in Haft, sei alsbald wieder mit ähnlichen Taten zu rechnen, hieß es weiter in der Mitteilung des Gerichts.
Die Polizei bezeichnet Siegfried B. als „Galionsfigur der Dortmunder Neonazi-Szene“. Demnach ist er Gründer der rechtsextremen Gruppe „Borussenfront“und wurde 2014 für die Partei „Die Rechte“in den Stadtrat von Dortmund gewählt. Er legte sein Mandat jedoch bereits wenige Monate nach der Wahl nieder. B. war in der Vergangenheit mehrfach zu Haftstrafen verurteilt worden, etwa wegen gefährlicher Körperverletzung oder weil er den Hitlergruß gezeigt hatte.
Nach Kritik am Polizeieinsatz bei Rechtendemos am vergangenen Freitag in zwei Dortmunder Stadtteilen nahm der Polizeipräsident der Stadt, Gregor Lange, die Gerichtsentscheidung zu B. zum Anlass, den „unermüdlichen Einsatz“seiner Behörde gegen die rechte Szene in der Stadt hervorzuheben. So sei die Zahl rechtsextremistischer Gewalttaten von ihrem Höchststand von 50 im Jahr 2015 im Jahr 2017 auf 17 gesunken.
Bei den Kundgebungen waren offen antisemitische Parolen skandiert und auf Spruchbändern gezeigt worden. Kritiker hielten der Polizei vor, den Demozug nicht gestoppt zu haben. Dazu habe ihnen die rechtliche Handhabe gefehlt, hieß es bei der Polizei. Inzwischen wurden zwei Verfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet. Außerdem hat die Polizei eine weitere antisemitische Parole in einen Katalog ausdrücklich untersagter Hetzparolen aufgenommen.