Staatsanwaltschaft Kleve ermittelt gegen Polizisten
KLEVE (RP) Die Staatsanwaltschaft Kleve hat ein Ermittlungsverfahren gegen Angehörige der Keispolizeibehörde im Zusammenhang mit der Festnahme und Inhaftierung eines 26-jährigen syrischen Staatsangehörigen wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung eingeleitet, wie Oberstaatsanwalt Günter Neifer am Freitag gegenüber unserer Redaktion erklärte. Der Syrer, der bei einem Feuer in der JVA Kleve schwer verletzt worden war, hat offenbar zwei Monate lang unschuldig im Gefängnis verbracht. „Es war Zufall, dass die Personalien des tatsächlich Gesuchten mit denen des Festgenommenen übereinstimmten“, sagte Neifer.
Der 26-Jährige verbüßte demnach die Freiheitsstrafe für den von der Hamburger Staatsanwaltschaft gesuchten Mann. Grund für die Inhaftierung war, dass er eine Geldstrafe von 250 Euro nicht zahlen konnte, für eine Tat, die er nicht begangen hatte. Der Syrer war am 6. Juli im Rahmen eines Polizeieinsatzes in Geldern überprüft und zur Feststellung seiner Personalien zur Polizeiwache gebracht worden. Im Rahmen der Überprüfung wurden zwei Ausschreibungen der Staatsanwaltschaft Hamburg zur Festnahme festgestellt. Die von der Polizei erhobenen Personalien waren im Fahndungssystem im Zusammenhang mit den der Ausschreibung zugrundeliegenden Haftbefehlen als Alias-Personalien der gesuchten Person notiert. Der überprüfte Mann wurde zur Vollstreckung der Haftbefehle zunächst in die JVA Geldern und später in die JVA Kleve gebracht. Dort kam es, wie berichtet, am 17. September zu einem Brand.
Nach einer an die Kreispolizeibehörde Kleve gerichteten Anfrage der Staatsanwaltschaft Hamburg erfolgten erneute Überprüfungen der Identität. Dabei wurde festgestellt, dass es sich bei dem Syrer nicht um die Person handelt, die von der Staatsanwaltschaft Hamburg zur Festnahme ausgeschrieben war. Die Staatsanwaltschaft Kleve wurde am Mittwochabend durch die Kreispolizeibehörde Kleve fernmündlich unterrichtet. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens prüft die Staatsanwaltschaft, ob die von den Polizisten im Zusammenhang mit der Festnahme und Inhaftierung getroffenen Maßnahmen den Straftatbestand der Freiheitsberaubung erfüllen.