Wer nach dem Entzug der Fahrerlaubnis wieder fahren will, muss eine Neuerteilung beantragen
Ein reines Fahrverbot für ein bis drei Monate dagegen wird zum Beispiel bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab innerorts 31 km/h und 41 km/h außerorts fällig. „Hier muss der Führerschein zwar auch im Original abgegeben werden, die Fahrerlaubnis selbst jedoch bleibt unangetastet“, sagt Mielchen. Betroffene erhalten nach Ablauf des Fahrverbots den alten Führerschein zurück und müssen ihn nicht neu beantragen. Den Zeitpunkt für die Führerscheinabgabe kann der Betroffene dabei innerhalb einer Viermonatsfrist frei wählen, sofern er kein Wiederholungstäter ist und in den zwei Jahren zuvor nicht schon einmal ein Fahrverbot ausgesprochen wurde.
Wo wird der Führerschein abgegeben und abgeholt?
„Bei einem Fahrverbot muss der Führerschein immer bei der Behörde abgegeben werden, die den Bescheid ausgestellt hat. In der Regel ist dies die Bußgeldbehörde“, sagt Herbert Engelmohr vom Automobilclub von Deutschland (AvD). Dort könne er auch wieder abgeholt werden. Mitunter ist es auch möglich, sich den Führerschein fristgerecht zurückschicken zu lassen. Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder einen Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Bei einem Führerscheinentzug werde das Dokument durch das Urteil eingezogen. Nicht selten jedoch hat die Polizei in diesen Fällen den sogenannten Lappen bereits vorher beschlagnahmt.
Kann sich ein Fahrverbot auch nur auf eine Klasse beziehen?
Ja, sagt Mielchen und nennt ein Beispiel: Wenn ein Taxifahrer auf einer Privatfahrt mit einem Motorrad zu schnell fuhr, könnte das Fahrverbot auf Krafträder beschränkt beziehungsweise die Pkw-Berechtigung vom Fahrverbot ausgenommen werden. Denn hier hätte ein generelles Fahrverbot einschneidende berufliche Nachteile zur Folge.
Was bedeutet es, wenn eine MPU angeordnet wird?
„Sinn und Zweck einer MPU ist die Beurteilung des Risikopotenzials, das von der betroffenen Person möglicherweise ausgeht“, erklärt der Dekra-Verkehrspsychologe Thomas Wagner. Es gehe dabei immer um die Verkehrssicherheit und eine mögliche Gefährdung anderer. Angeordnet wird die Untersuchung von der Führerscheinstelle. „Die häufigste Ursache für eine MPU sind Alkoholdelikte“, sagt Wagner Bei einer Fahrt mit mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut gebe es keinen Ermessensspielraum. Da werde immer ein derartiges Gutachten angeordnet, für das der Betroffene laut Entgeltordnung 412 Euro bezahlen muss.
Insgesamt werden laut Statistik der Bundesanstalt für Straßenwesen pro Jahr rund 90.000 MPU angeordnet, was im Vergleich zu den mehr als 50 Millionen Führerscheinträgern in Deutschland eine eher geringe Zahl sei. Besteht der Betroffene die MPU nicht, wird keine neue Fahrerlaubnis