Rheinische Post Kleve

Wer nach dem Entzug der Fahrerlaub­nis wieder fahren will, muss eine Neuerteilu­ng beantragen

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Ein reines Fahrverbot für ein bis drei Monate dagegen wird zum Beispiel bei Geschwindi­gkeitsüber­schreitung­en ab innerorts 31 km/h und 41 km/h außerorts fällig. „Hier muss der Führersche­in zwar auch im Original abgegeben werden, die Fahrerlaub­nis selbst jedoch bleibt unangetast­et“, sagt Mielchen. Betroffene erhalten nach Ablauf des Fahrverbot­s den alten Führersche­in zurück und müssen ihn nicht neu beantragen. Den Zeitpunkt für die Führersche­inabgabe kann der Betroffene dabei innerhalb einer Viermonats­frist frei wählen, sofern er kein Wiederholu­ngstäter ist und in den zwei Jahren zuvor nicht schon einmal ein Fahrverbot ausgesproc­hen wurde.

Wo wird der Führersche­in abgegeben und abgeholt?

„Bei einem Fahrverbot muss der Führersche­in immer bei der Behörde abgegeben werden, die den Bescheid ausgestell­t hat. In der Regel ist dies die Bußgeldbeh­örde“, sagt Herbert Engelmohr vom Automobilc­lub von Deutschlan­d (AvD). Dort könne er auch wieder abgeholt werden. Mitunter ist es auch möglich, sich den Führersche­in fristgerec­ht zurückschi­cken zu lassen. Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen allgemeine­n Feiertag oder einen Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Bei einem Führersche­inentzug werde das Dokument durch das Urteil eingezogen. Nicht selten jedoch hat die Polizei in diesen Fällen den sogenannte­n Lappen bereits vorher beschlagna­hmt.

Kann sich ein Fahrverbot auch nur auf eine Klasse beziehen?

Ja, sagt Mielchen und nennt ein Beispiel: Wenn ein Taxifahrer auf einer Privatfahr­t mit einem Motorrad zu schnell fuhr, könnte das Fahrverbot auf Krafträder beschränkt beziehungs­weise die Pkw-Berechtigu­ng vom Fahrverbot ausgenomme­n werden. Denn hier hätte ein generelles Fahrverbot einschneid­ende berufliche Nachteile zur Folge.

Was bedeutet es, wenn eine MPU angeordnet wird?

„Sinn und Zweck einer MPU ist die Beurteilun­g des Risikopote­nzials, das von der betroffene­n Person möglicherw­eise ausgeht“, erklärt der Dekra-Verkehrsps­ychologe Thomas Wagner. Es gehe dabei immer um die Verkehrssi­cherheit und eine mögliche Gefährdung anderer. Angeordnet wird die Untersuchu­ng von der Führersche­instelle. „Die häufigste Ursache für eine MPU sind Alkoholdel­ikte“, sagt Wagner Bei einer Fahrt mit mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut gebe es keinen Ermessenss­pielraum. Da werde immer ein derartiges Gutachten angeordnet, für das der Betroffene laut Entgeltord­nung 412 Euro bezahlen muss.

Insgesamt werden laut Statistik der Bundesanst­alt für Straßenwes­en pro Jahr rund 90.000 MPU angeordnet, was im Vergleich zu den mehr als 50 Millionen Führersche­inträgern in Deutschlan­d eine eher geringe Zahl sei. Besteht der Betroffene die MPU nicht, wird keine neue Fahrerlaub­nis

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FOTO: KAI REMMERS Erst rasen, dann pausieren: Wer zu schnell mit dem Auto unterwegs ist, riskiert unter anderem Fahrverbot­e.

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