Bonner Gericht reduziert Strafe für Vergewaltiger
BONN (dpa) Im Revisionsprozess um die Vergewaltigung einer Camperin in der Siegaue hat das Bonner Landgericht die Strafe für den Angeklagten herabgesetzt. Die Kammer verurteilte ihn zu zehn Jahren Haft. Im ersten Prozess hatte der abgelehnte Asylbewerber aus Ghana noch eine Freiheitsstrafe von elfeinhalb Jahren erhalten.
Zur Begründung für die Reduzierung sagte der Vorsitzende Richter Klaus Reinhoff, eine Strafe von über zehn Jahren für einen Ersttäter stünde „in eklatantem Missverhältnis zu vergleichbaren Fällen“. Sie wäre nicht gerecht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das erste Urteil des Bonner Landgerichts vom vergangenen Oktober teilweise aufgehoben, weil nicht auszuschließen sei, dass der Angeklagte vermindert schuldfähig sein könnte. Eine Gutachterin im Revisionsprozess sah aber keine Hinweise für eine psychische Erkrankung und stufte den Mann als voll schuldfähig ein.
Der Strafrahmen für die Tat liegt zwischen fünf und 15 Jahren. Nach Abwägung aller Aspekte seien zehn Jahre „straf- und schuldangemessen“, sagte Richter Reinhoff. Zum Schluss wandte er sich an den Angeklagten. Dieser hatte die Vorwürfe bestritten und sich als gläubigen Christen bezeichnet. „Es ist mir unverständlich, wie sich eine solche Tat mit dem christlichen Glauben und dem darin enthaltenen Grundsatz der Nächstenliebe in Einklang bringen lassen soll“, sagte der Richter. Der Angeklagte solle sich in der Haft mit dem Schicksal der Opfer auseinandersetzen.