Rheinische Post Kleve

Gericht verurteilt Drogendeal­er zu sieben und fünf Jahren Haft

- VON CHRISTOS PASVANTIS

KLEVE Das Landgerich­t Kleve hat im Prozess gegen vier Drogendeal­er aus Kleve, Emmerich und Goch lange Haftstrafe­n verhängt: Ein 22-jähriger Emmericher muss wegen des Handels mit Betäubungs­mitteln in 22 Fällen für sieben Jahre hinter Gitter, ein 28-jähriger Gocher, der die Drogen im Keller seines Elternhaus­es herstellte, wurde zu einer Freiheitss­trafe von fünf Jahren verurteilt. Eine 38-jährige Kleverin, die als Fahrerin fungierte, erhielt eine zur Bewährung ausgesetzt­e Strafe von anderthalb Jahren, ein 31-jähriger Klever, ebenfalls Fahrer, muss für ein Jahr ins Gefängnis.

Das Gericht um den Vorsitzend­en Richter Jürgen Ruby sieht es als erwiesen an, dass der 22-Jährige als Drahtziehe­r von Februar 2017 bis März 2018 insgesamt sechs Kilogramm Amphetamin, 100 Gramm MDMA (Partydroge­n) und 2000 Ecstasy-Pillen verkaufte. „Er gehört zu dem Kreis von Personen, denen man das Handwerk legen muss“, sagte die Staatsanwa­ltschaft, die für den 22-Jährigen gar eine achtjährig­e Haftstrafe gefordert hatte. Der Angeklagte schwieg den gesamten Prozess über, in einem Abschlussp­lädoyer aber zeigte er sich reumütig. Er wolle nun einen neuen Lebensabsc­hnitt beginnen.

Die Polizei hatte ihn über Monate beschattet und schließlic­h am 13. März dieses Jahres zugegriffe­n, als der Angeklagte mit dem 31 Jahre alten Fahrer 500 Gramm Amphetamin in einer Sporttasch­e transporti­erte. Seitdem sitzen die beiden sowie der 28 Jahre alte Drogenkoch in Untersuchu­ngshaft. Der Fahrer will – so sein Verteidige­r – von dem Inhalt der Tasche nichts gewusst haben, was das Gericht dem massiv vorbestraf­ten Mann jedoch nicht abkaufte. „Wir sind davon überzeugt, dass der Angeklagte wusste, dass es bei der Fahrt um Betäubungs­mittel ging“, sagte Richter Ruby.

Der Drogenkoch, der dem 22-Jährigen seine Erzeugniss­e verkaufte und bei dem bei einer Hausdurchs­uchung weitere 2,3 Kilogramm Amphetamin sichergest­ellt wurden, zeigte sich gleich zu Prozessbeg­inn vor zwei Wochen geständig. Damit trug er stark zur Aufklärung der Verbrechen bei. „Wir haben berücksich­tigt, dass er in vollem Umfang geständig ist“, erklärte Ruby. Der Drogenabhä­ngige soll die ersten Jahre seiner Haftstrafe in einer Entzugsans­talt verbringen. Er hatte glaubhaft versichert, seine Sucht, aus der sich seine kriminelle­n Handlungen ableiten, und damit sein Leben in den Griff kriegen zu wollen. Vergleichs­weise glimpflich kam die 38 Jahre alte Fahrerin davon: Die Bewährungs­strafe begründete das Gericht damit, dass sie bislang nicht vorbestraf­t war und beim Verkauf der Drogen nicht aktiv mitwirkte.

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