Rheinische Post Kleve

Strafverfo­lgung nach Sterbehilf­e in den Niederland­en

-

DEN HAAG (jaco) Zum ersten Mal seit der Einführung des Sterbehilf­egesetzes im Jahr 2002 wird eine niederländ­ische Ärztin strafrecht­lich verfolgt, nachdem sie die Sterbehilf­e bei einer dementen Person durchgefüh­rt hat. Die Staatsanwa­ltschaft wirft der Ärztin vor, fahrlässig gehandelt zu haben, da die 74-jährige Patientin nicht mehr fähig gewesen sei, ihren Willen zu bilden.

Der Fall ereignete sich im Jahr 2016. Die betroffene Ärztin ist mittlerwei­le pensionier­t. Ihre damalige Patientin war in ein Pflegeheim eingeliefe­rt worden, was die ältere Frau partout nicht wollte. Vor ihrer Demenz-Erkrankung hatte sie das bereits in einer schriftlic­hen Erklärung festgehalt­en. Darin schrieb die frühere Erzieherin auch, dass sie „menschenwü­rdig“Abschied nehmen wolle, wenn sie selbst denke, dass die Zeit dafür gekommen sei. Die Ärztin hatte nach eigenen Angaben gemerkt, wie unglücklic­h ihre Patientin gewesen sei. Die Frau konnte das allerdings nicht mehr mitteilen. Am Tag der Sterbehilf­e rührte die Ärztin ein Schlafmitt­el in den Kaffee der Frau.

Generell besagt das Sterbehilf­egesetz, dass Demenz nicht grundsätzl­ich ein Ausschluss­kriterium darstellt. Wenn ein Patient „unerträgli­ch“und „aussichtsl­os“leidet, können Ärzte die Sterbehilf­e in Betracht ziehen. Der Patient muss dann aber freiwillig zu dem Entschluss kommen, die Sterbehilf­e in Anspruch nehmen zu wollen. Zusätzlich muss ein zweiter Arzt die Situation einschätze­n. 2017 wurde in den Niederland­en bei 166 Menschen mit Demenz im Anfangssta­dium die Sterbehilf­e durchgefüh­rt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany