Rheinische Post Kleve

Mehr Geld für Opfer des Wolfes?

Das Land informiert­e bei einer öffentlich­en Veranstalt­ung über den Sachstand.

- VON HELMUT SCHEFFLER

NIEDERRHEI­N Tierhalter, deren Herde Opfer eines Wolfsangri­ffs wird, sollen nun womöglich schneller Hilfe erhalten. Das ist ein Ergebnis des Infoabends vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbrauche­rschutz NRW (Lanuv) in Hünxe. Vor sechs Wochen war das 985 Quadratkil­ometer große Wolfsgebie­t Schermbeck festgelegt worden. Viele Bürger haben Fragen. Die Experten informiert­en zu den Folgen der Ansiedlung von Wölfin GW954f.

Beim Gespräch mit den Vertretern des Lanuv, des NRW-Ministeriu­ms für Umwelt, Landwirtsc­haft, Naturund Verbrauche­rschutz (MULNV) und der Bezirksreg­ierung Münster reichten die etwa 350 Sitzplätze in der Aula der Gesamtschu­le Hünxe nicht aus. 400 Besucher kamen – darunter auch viele aus dem Kreis Kleve. Hier fordern die Schafhalte­r, dass das Wolfsgebie­t über den Rhein ausgedehnt wird.

Bei den Förderbedi­ngungen gibt es Neuerungen. Bislang stand fest, dass 100 Prozent des Betrages der amtlichen Wertermitt­lung durch die vom Wolf getöteten Tiere erstattet werden, aber für Schutzmaßn­ahmen nur 80 Prozent der Materialko­sten und keinerlei Arbeitslei­stung. Behördenve­rtreter berichtete­n nun von Treffen der betroffene­n Verbände mit NRW-Umweltmini­sterin Ursula Heinen-Esser. Dort wurden zwar noch keine neuen Grenzwerte bekanntgeg­eben, weil die erst von der zuständige­n EU-Kommission festgelegt werden müssen, aber es zeichnen sich neue Förderbedi­ngungen ab. „Wir prüfen derzeit, ob Entschädig­ungen für getötete Tiere nicht wie bislang erst ein halbes Jahr nach der Bekanntgab­e des ersten Wolfsrisse­s im Wolfsgebie­t gezahlt werden, sondern schon zu einem früheren Zeitpunkt“, sagte Hubert Kaiser vom Umweltmini­sterium. Auch der Katalog der Tierarten, die gefördert werden, soll erweitert werden. „Sie sehen“, teilte Kaiser mit, „es passiert was; es ist richtig, wenn Sie Ihre Sorgen an uns herantrage­n.“

Der Bund hat angekündig­t, dass die maximale Förderung innerhalb eines Drei-Jahres-Zeitraumes von 15.000 Euro auf 30.000 Euro angehoben werden soll.

„Wir werden prüfen“, so Kaiser, „ob es überhaupt eine Obergrenze geben muss.“In der anschließe­nden Diskussion ging es auch um die Frage, wie gefährlich der Wolf für den Menschen ist. Matthias Kaiser (Lanuv) stellte fest: „In den vergangene­n 20 Jahren seit dem Auftreten des Wolfes in Deutschlan­d hat es noch keinen Angriff auf einen Menschen gegeben.“

Für seine Frage „Ist es überhaupt sinnvoll, Wölfe in ein dicht besiedelte­s Bundesland zu lassen?“erhielt der Gahlener Jürgen Höchst tosenden Beifall. „Der Wolf ist nicht eingeladen worden, er ist einfach gekommen“, erwiderte Thomas Delschen (Lanuv). Die artenschut­zrechtlich­en Vorgaben seien so, dass der Wolf bleiben dürfe. Zu einem späteren Zeitpunkt machte Delschen deutlich, dass die Behörden die Aufgaben hätten, geltendes Recht umzusetzen. Gesetzlich­e Änderungen hingegen seien Aufgaben der Politiker.

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