Flüchtlingshelfer zahlen in Ungarn keine Strafsteuer
BUDAPEST (dpa) Die seit drei Monaten geltende Strafsteuer für Zivilorganisationen, die Flüchtlingen helfen, stellt Ungarns Finanzamt vor unerwartete Schwierigkeiten. Bisher sei noch keine einzige der Organisationen, auf die die „Sondersteuer für Beihilfe zur Migration“abziele, zu einer Zahlung verpflichtet worden, berichtete die oppositionelle Budapester Tageszeitung „Népszava“am Montag. Dem umstrittenen Gesetz zufolge müssen zivile Organisationen, die Migranten helfen, 25 Prozent des Gegenwerts der aus dem Ausland erhaltenen Geld- und Sachspenden als Steuer abführen. Die Regierung des rechtsnationalen Ministerpräsidenten Viktor Orbán will damit regierungskritischen Vereinen das Leben schwer machen. Kritiker bemängeln das schwammig formulierte, zur Willkür einladende Kriterium der „Förderung der Migration“als Grundlage der Sonderbesteuerung.
Offenbar macht das auch die Beamten des ungarischen Finanzamts ratlos. Auf Nachfrage der „Népszava“wollte sich die Behörde nicht äußern. Doch Recherchen der Zeitung bei potenziell betroffenen Organisationen ergaben, dass noch keine einzige von ihnen einen Bescheid auf der Grundlage der neuen Steuer erhalten habe: auch das ungarische Helsinki-Komitee, das Asylsuchenden unentgeltlichen Rechtsbeistand gewährt, und die ungarische Sektion von Amnesty International nicht.