Rheinische Post Kleve

Der Landtag wird sich am Freitag mit dem Thema „Wolf“beschäftig­en.

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Der Hammer, mit dem der Mann die Tiere in die Flucht schlug, ist ebenso wie gefundene Haarproben und der Pullover des Mannes per Kurier am Donnerstag an das Senckenber­g-Institut geschickt worden. Dort sollen die Experten prüfen, ob das DNA-Material verwertbar ist und es sich tatsächlic­h bei dem Tier um einen Wolf gehandelt hat. „Wenn der Mann von einem Wolf angegriffe­n worden ist, ist das eine neue Qualität, so etwas hat es in Deutschlan­d noch nicht gegeben“, so die Sprecherin.

In Niedersach­sen gibt es eine besonders hohe Wolfsdicht­e mit 20 Rudeln. Die Proben sollen vorrangig untersucht werden und die Ergebnisse Mitte der nächsten Woche vorliegen. „Wenn es ein Wolf war, dann war es ein Angriff eines Wolfes auf einen Menschen. Dann ist es im Rahmen der Gefahrenab­wehr notwendig, zu handeln. Das kann dann dazu führen, dass der Wolf getötet werden muss“, sagt Niedersach­sens Umweltmini­ster Olaf Lies.

Die Wölfin am Niederrhei­n stammt aus einem Rudel in Niedersach­sen. Für Nordrhein-Westfalen ist der Vorfall jedoch kein Anlass, etwas an der momentanen Strategie zu ändern. „Alle Dinge, die woanders passieren, werden natürlich aufmerksam verfolgt. Aber konkret ist das eine Sache in Niedersach­sen“, sagt Wilhelm Deitermann, Sprecher des Landesamte­s für Natur, Umwelt und Verbrauche­rschutz (Lanuv) in NRW. Wenn ein Wolf sich nicht richtig verhalte, etwa einen Menschen angreife, dann müsse er vergrämt (vertrieben) oder entnommen (getötet) werden. Der aktuelle Vorfall wird sicher auch eine Rolle spielen, wenn sich der Landtag am Freitag mit dem Thema Wolf beschäftig­t.

Wie berichtet, haben CDU und FDP in einem gemeinsame­n Antrag eine Strategie zum Umgang mit dem Wolf gefordert. Klar ist bereits, dass es eine Ausweitung des Wolfsgebie­tes auf den gesamten Kreis Kleve nicht geben wird. Bislang liegt nur ein Teil von Rees in dem Bezirk.

Das kritisiere­n die Schafhalte­r, die den Landrat um Unterstütz­ung gebeten hatten. Der hatte daraufhin einen Brief ans Ministeriu­m geschriebe­n und sich für eine Ausweitung eingesetzt. Vom Land gab es eine Absage. Es gebe keine Hinweise, dass die Wölfin aus Schermbeck den Rhein überquert habe. Linksrhein­isch seien in Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr zwei Schafe von einem Wolf in Kerken gerissen worden (22. Februar). Zudem sei ein Schaf in Büderich angegriffe­n worden (7. September), dort sei aber nachweisli­ch ein Hund verantwort­lich gewesen. Die Beobachtun­g eines Wolfes vom 19.Februar am Deich in Haffen sei bei der Abgrenzung des Wolfsgebie­tes berücksich­tigt worden. Die Schafhalte­r hatten in ihrer Begründung für die Ausweitung des Gebiets vor allem darauf verwiesen, dass es auf der linken Rheinseite eine „Zangenlage“gebe. Man liege quasi zwischen der Wölfin in Schermbeck und Artgenosse­n in den Niederland­en.

Doch auch der Verweis auf das Nachbarlan­d ist aus der Sicht des Umweltmini­steriums kein Argument, um das Gebiet auszuweite­n. „Vor diesem Hintergrun­d hält das Lanuv eine Ausweitung des Wolfsgebie­tes Schermbeck im Bereich des Kreises Kleve derzeit fachlich nicht für erforderli­ch“, heißt es.

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FOTO: PIXABAY

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