Emmericher bei Abwassergebühren 2019 entlastet
Im Gegenzug sollen im kommenden Jahr die Beiträge für die Fäkalienabfuhr sowie diverse Friedhofsgebühren erhöht werden.
EMMERICH (mavi) Das wird Hauseigentümer freuen: Die Abwassergebühr wird 2019 um etwa sieben Prozent sinken. „Das ist natürlich erfreulich“, sagt Klaus Gruyters, Leiter der Kommunalbetriebe Emmerich (KBE). Der Betriebsausschuss der KBE empfahl dem Rat die Anpassung.
Für einen Vier-Personen-Musterhaushalt mit einem Schmutzwasser-Aufkommen von 160 Kubikmetern und 150 Quadratmetern befestigte Fläche würden demnach 2019 nur noch 687,80 Euro an Klärwerksund Kanalnutzungsgebühr anfallen anstatt 739,10 Euro wie bisher. Zugute kommt dem Gebührenzahler, dass Großeinleiter KLK Oleo seine Schmutzwasser-Einleitungen nicht im dem Stile senken konnte, wie es geplant war. Deshalb stieg 2018 die Rücklage.
Bei der Fäkalienabfuhr ist der 2014 angefallene Überschuss inzwischen aufgebraucht. Deshalb muss die Gebühr, die damals 23,50 Euro/ Kubikmeter betrug, für 2019 mit 23,90 Euro/Kubikmeter berechnet werden. „Wir sind gezwungen, die Überschüsse den Gebührenzahlern zurückzugeben. Jetzt ist die Rücklage aufgebraucht“, erklärt Klaus Gruyters.
Bei den Friedhofsgebühren gab es 2017 noch eine Senkung. Doch die Fallzahlen haben sind reduziert. Deshalb müssen die Friedhofsgebühren 2019 angepasst werden. Bei der Einrichtung soll ein Kindergrab künftig 156 statt 150 Euro kosten, ein Familiengrab 520 statt 400 Euro, ein Urnenwahlgrab 312 statt 250 Euro, ein pflegearmes Wahlgrab 520 statt 400 Euro, eine Sargbestattung in einer Gemeinschaftsgrabanlage 520 statt 400 Euro, eine Urnenbestattung in einer Gemeinschaftsgrabanlage 312 statt 250 Euro, sowie ein Aschestreufeld 208 statt 200 Euro.
Auch die Grabpflege für 25 Jahre soll teuerer werden. Für ein pflegearmes Wahlgrab 1600 statt 1400Euro, für einen Sarg in einer Gemeinschaftsgrabanlage 1800 statt 1400 Euro, eine Urne in der Gemeinschaftsgrabanlage 375 statt 500 Euro. Wer die Nutzungsrechte an einem Grab erwerben will, soll ab 2019 entrichten: für ein Kindergrab (20 Jahre) 400 Euro wie bisher, für ein Familiengrab (alle 25 Jahre) 1375 Euro wie bisher, für ein Urnenwahlgrab 1000 statt 850 Euro, für ein pflegearmes Wahlgrab 1225 statt 1150 Euro, in Gemeinschaftsgrabanlagen für eine Sargbestattung 1200 statt 1125 Euro und für eine Urnenbestattung 1050 statt 700 Euro, sowie für ein Aschestreufeld 900 statt 700 Euro.
Unverändert bleiben sonstige Nutzungsgebühren: Umbettung auf demselben Friedhof samt Anfertigung des neuen Grabes 175 Euro für Verstorbene bis zwölf Jahre, sonst 1180 Euro; Urnen 590 Euro. Ausgrabungen ohne Wiedereinsetzung kosten 100 Euro für Verstorbene bis zwölf Jahre, für Ältere 390Euro, Urnen 300 Euro. Die Gebühr für das Abräumen von Grabstellen bleibt bei 250 Euro (Sarg) bzw. 180 Euro (Urne). Bei der Rückgabe einer Grabstelle (ohne Pflegekostenanteil vor Ablauf der Ruhezeit bleibt die Jahresgebühr bei 120 Euro.
Vor zehn Jahren war es überhaupt kein Problem, mit dem Auto mal spontan in die Emmericher Innenstadt zu fahren und dort auch auf Anhieb einen Parkplatz zu finden. Das hat sich in der Zwischenzeit deutlich geändert. Die tägliche Suche nach dem Parkplatz, möglichst kostenfrei und nah am Ziel, begleitet mittlerweile viele, die in der Innenstadt unterwegs sind. Der Satz „Ich geh’ mal kurz die Parkscheibe umstellen“ist in Emmerich fast schon zum geflügelten Wort geworden. Und mit den Arbeiten am Neumarkt wird das Problem noch größer.
Politik und Verwaltung ist klar, dass neue Parkmöglichkeiten gebraucht werden, zumal die ja auch ein Standortfaktor sind, zur Attraktivität der Innenstadt beitragen. Kostenlos werden die aber nicht zu haben sein. Die Frage, die sich dabei stellt, ist die nach der Verhältnismäßigkeit. 3,8 Millionen Euro für ein Parkdeck am Kleinen Wall, über das jetzt diskutiert wird, sind eine große Hausnummer. Selbst die kleinere Variante ist kein Schnäppchen. Sie kostet rund 2,5 Millionen Euro. Auch das muss man über Parkgebühren erst einmal wieder erwirtschaften. Und möglicherweise werden die Kosten noch höher, sollte es Auflagen zum Schallschutz geben.
Bei allen Planungen, die jetzt ins Kalkül gezogen werden, muss klar sein: Zu hoch dürfen die Parkgebühren nicht werden, sonst bleibt das Parkdeck leer und es wird weiter wild geparkt. Wie das aussieht, kann man sich in schöner Regelmäßigkeit abends an den Wochenenden anschauen, wenn keine Knöllchenschreiber vom Ordnungsamt unterwegs sind.