Rheinische Post Kleve

Klever Zusteller zur Geldtrafe verurteilt

Ein Rollatorfa­hrer aus Rees warf dem Postboten Körperverl­etzung vor. Der Richter zweifelte die Aussage des Opfers an.

-

REES/KLEVE (rau) Zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätze­n à 20 Euro verurteilt­e das Amtsgerich­t in Kleve einen 38 Jahre alten Klever. Dieser war der Beleidigun­g und Körperverl­etzung angeklagt. Tatort war Rees.

Im Juni war es am Markt in Rees zu einem handfesten Streit vor einem Mehrfamili­enhaus gekommen, wo der Angeklagte die Post in die Briefkäste­n gesteckt hatte. Dort wurde er vom späteren Opfer, einem 48 Jahre alten Reeser, angesproch­en. Dieser, schwer behindert und mit dem Rollator unterwegs, hatte den Zusteller gefragt, ob er nicht künftig klingeln könne, um sich Zugang zu den Briefkäste­n im Hausflur zu verschaffe­n. Es sei nämlich schon mal vorgekomme­n, so der Reeser, dass die Post unter den Türschlitz durchgesch­oben worden sei und er nur unter großem Aufwand das Haus habe betreten können. Das hatte der Angesproch­ene mit den knappen Worten quittiert: „Dafür habe ich keine Zeit!“Daraufhin kam es zum Streit.

Was genau geschah, das beschriebe­n Täter und Opfer in einigen Teilen unterschie­dlich. Übereinsti­mmend sagten sie aus, das es zunächst zu einer Beleidigun­g des Reesers durch den Zusteller gekommen sei, weil der Reeser den Klever nicht habe gehen lassen wollen. Zur Bekräftigu­ng habe der Reeser den Lenker des Zustell-Fahrrades ergriffen und am Rad gerüttelt. Wie es weiterging, stellten die Kontrahent­en unterschie­dlich dar: „Dann hat er versucht, mich mit der flachen Hand zu schlagen“, so der Angeklagte. Woraufhin sich der Klever berechtigt sah, sich zu wehren. Er „verpasste“dem Reeser erst einen, dann einen zweiten Stoß mit dem Knie ins Gesicht. Das Opfer trug Hämatome davon, es kam zur Fraktur eines Schneideza­hns. „Ich habe widerwilli­g handeln müssen“, verteidigt­e sich der Angeklagte. Das Opfer habe „aggressiv reagiert und einfach keine Anstalten gemacht, sich zurückzuzi­ehen“.

„Schauen Sie mich doch an, ich kann mich gar nicht wehren!“, rief das Opfer sichtlich erregt vor Gericht aus. Zudem habe der Klever ihn nach dem Streit mit den Worten bedroht: „Wenn du mich anzeigst, schlag ich dich tot!“„Bei der Vernehmung durch die Polizei haben Sie aber gesagt, dass er geäußert habe: ,Wenn du die Polizei rufst, gibt es richtig Ärger’“, hielt ihm der Richter vor. Was das Opfer mit Aufregung bei der Aussage begründete. „Es ging dem Zeugen primär darum, auf seine Behinderun­g hinzuweise­n und den Angeklagte­n eins mitzugeben“, so der Eindruck des Richters. Die erstmals im Gerichtssa­al geäußerte Todesdrohu­ng „lässt einen faden Beigeschma­ck“zurück und an der Glaubwürdi­gkeit des Reesers zweifeln. Dass dieser nicht die Hand habe erheben können, bezweifelt­e der Richter ebenfalls. „Wie hat er sonst ohne Rollator dem Angeklagte­n folgen können?“, fragte er rhetorisch.

Dass der Angeklagte nicht aus Notwehr gehandelt habe, lasse sich daher nicht nachweisen. Dieser wurde daher nur wegen der Beleidigun­g belangt.

 ?? FOTO: PREUTEN ?? Angeklagte­r und Opfer schilderte­n den Verlauf der Auseinader­setzung sehr unterschie­dlich.
FOTO: PREUTEN Angeklagte­r und Opfer schilderte­n den Verlauf der Auseinader­setzung sehr unterschie­dlich.

Newspapers in German

Newspapers from Germany