Verwirrung um die Klassenkasse
Ein Vater reicht eine Petition ein und macht eine überraschende Entdeckung.
Jeder Elternabend in der Schule landet irgendwann bei der Frage, wer die Klassenkasse führt. Was wie ein harmloses Anliegen wirkt, kann ungeahnte Konsequenzen haben. Wohin mit dem Geld, das meist für Schulausflüge oder Weihnachtsfeiern vorgesehen ist? Es auf das private Konto des Lehrers, eines Elternteils oder der Schulleitung einzuzahlen, ist keine gute Idee – weil es ein hohes rechtliches Risiko birgt, wenn nicht mehr zu unterscheiden ist, was privat und was schulisch ist. Sollte zudem der Kontoinhaber in finanzielle Schwierigkeiten geraten, hätte ein Gläubiger Zugriff auf das gesamte Konto. Das Klassengeld wäre weg. Es gibt aber auch ein Datenschutzproblem. Ein Vater reichte kürzlich eine Petition ein, weil das Geld für eine Klassenfahrt von der Sozialbehörde überwiesen wurde und damit offenbart wurde, dass sein Kind Hartz-IV-Empfänger war.
Die Antwort von NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) ließ nicht lange auf sich warten. Laut Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) müsse auf jeden Fall die Einwilligung des Betroffenen eingeholt werden. Nach geltender Rechtslage soll die Schule für solche Gelder ohnehin ein Treuhandkonto einrichten, wie es in einem Schreiben der Ministerin heißt, das unserer Redaktion vorliegt. Ein Aufwand übrigens, den Lehrergewerkschaften für zu hoch halten.
Die Landesdatenschutzbeauftragte hingegen rät anders als die Ministerin zu einem Schulgirokonto. Die Datenschützerin hat aber auch noch eine überraschende Idee. Sie empfiehlt dem Vater, sich an den Datenschutzbeauftragten für die Schule zu wenden. Der müsse dafür sorgen, dass die Daten von Lehrern, Schülern und Eltern gut geschützt seien.
Gut, dass es eine solche Person gibt. Aber unverständlich, dass kaum jemand davon weiß.