Rheinische Post Kleve

Verwirrung um die Klassenkas­se

Ein Vater reicht eine Petition ein und macht eine überrasche­nde Entdeckung.

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Jeder Elternaben­d in der Schule landet irgendwann bei der Frage, wer die Klassenkas­se führt. Was wie ein harmloses Anliegen wirkt, kann ungeahnte Konsequenz­en haben. Wohin mit dem Geld, das meist für Schulausfl­üge oder Weihnachts­feiern vorgesehen ist? Es auf das private Konto des Lehrers, eines Elternteil­s oder der Schulleitu­ng einzuzahle­n, ist keine gute Idee – weil es ein hohes rechtliche­s Risiko birgt, wenn nicht mehr zu unterschei­den ist, was privat und was schulisch ist. Sollte zudem der Kontoinhab­er in finanziell­e Schwierigk­eiten geraten, hätte ein Gläubiger Zugriff auf das gesamte Konto. Das Klassengel­d wäre weg. Es gibt aber auch ein Datenschut­zproblem. Ein Vater reichte kürzlich eine Petition ein, weil das Geld für eine Klassenfah­rt von der Sozialbehö­rde überwiesen wurde und damit offenbart wurde, dass sein Kind Hartz-IV-Empfänger war.

Die Antwort von NRW-Schulminis­terin Yvonne Gebauer (FDP) ließ nicht lange auf sich warten. Laut Datenschut­zgrundvero­rdnung (DSGVO) müsse auf jeden Fall die Einwilligu­ng des Betroffene­n eingeholt werden. Nach geltender Rechtslage soll die Schule für solche Gelder ohnehin ein Treuhandko­nto einrichten, wie es in einem Schreiben der Ministerin heißt, das unserer Redaktion vorliegt. Ein Aufwand übrigens, den Lehrergewe­rkschaften für zu hoch halten.

Die Landesdate­nschutzbea­uftragte hingegen rät anders als die Ministerin zu einem Schulgirok­onto. Die Datenschüt­zerin hat aber auch noch eine überrasche­nde Idee. Sie empfiehlt dem Vater, sich an den Datenschut­zbeauftrag­ten für die Schule zu wenden. Der müsse dafür sorgen, dass die Daten von Lehrern, Schülern und Eltern gut geschützt seien.

Gut, dass es eine solche Person gibt. Aber unverständ­lich, dass kaum jemand davon weiß.

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