Rheinische Post Kleve

Fall Peggy: Haftbefehl 17 Jahre nach der Tat

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BAYREUTH (dpa) 17 Jahre nach dem Verschwind­en der neunjährig­en Peggy aus Oberfranke­n ist gegen einen Tatverdäch­tigen Haftbefehl wegen Mordes erlassen worden. Ein Ermittlung­srichter am Amtsgerich­t Bayreuth entschied nach Angaben der Polizei am Dienstag, dass der 41-jährige Deutsche aus dem Landkreis Wunsiedel in Untersuchu­ngshaft muss.

Es bestehe „ein dringender Tatverdach­t“, dass „der Mann selbst Täter oder Mittäter“bei Peggys Tötung beteiligt war und anschließe­nd den leblosen Körper in einem Wald ablegte. „Es steht im Raum, dass mit der Tötung eine zuvor begangene Straftat verdeckt werden sollte“, teilten Polizei und Staatsanwa­ltschaft mit. Der Mann wurde bereits am Montag festgenomm­en. Er hat bisher keine Angaben gemacht, den Tatvorwurf aber durch seinen Verteidige­r bestreiten lassen.

Peggy war am 7. Mai 2001 auf dem Heimweg von der Schule verschwund­en. Gut 15 Jahre später – Anfang Juli 2016 – fand ein Pilzsammle­r Teile ihres Skeletts in einem Wald bei Rodacherbr­unn (Thüringen), knapp 20 Kilometer von Peggys Heimatort Lichtenber­g in Oberfranke­n entfernt.

Bereits vor drei Monaten hatte der 41-Jährige in einer Vernehmung zugegeben, dass er den leblosen Körper des Mädchens im Mai 2001 mit seinem Auto in den Wald gebracht habe. Er habe das Kind damals von einem Bekannten an einer Bushaltest­elle übernommen. Dabei habe er noch versucht, das Mädchen zu beatmen – es dann jedoch in eine Decke gepackt und in den Kofferraum seines Autos gelegt. Er bestritt, das Kind getötet zu haben. Den Schulranze­n und die Jacke von Peggy will der 41-Jährige Tage später bei sich zu Hause verbrannt haben.

Wesentlich­e Angaben des Mannes seien „nicht mit den weiteren Ermittlung­sergebniss­en in Einklang zu bringen“, erklärte jetzt allerdings die Polizei. Daher sei die Festnahme erfolgt.

An den sterbliche­n Überresten des Mädchens fanden die Ermittler mikroskopi­sch kleine Pollen, die als Bestandtei­le von Torf identifizi­ert werden konnten. Hier ergab sich ein Bezug zu Pflanzarbe­iten des 41-Jährigen am Tattag, die den Ermittlern bekannt waren. Außerdem fanden sie Farbreste, wie sie in Renovierun­gsmüll vorkommen. „Den Ermittlern war bekannt, dass der jetzt Beschuldig­te damals umfangreic­he Renovierun­gsarbeiten ausgeführt hatte“, hieß es im September.

Auch ein Alibi des Mannes platzte: Entgegen seinen früheren Angaben war er am Tattag in Lichtenber­g unterwegs. Sein goldfarben­es Auto haben Polizei und Staatsanwa­ltschaft trotz der langen Zeit inzwischen gefunden und kriminalte­chnisch untersucht.

Über die Jahre gab es in dem Fall viele Spuren, aber alle führten ins Leere. Ein geistig behinderte­r Mann war 2004 von einem Gericht als Peggys Mörder verurteilt worden. Er hatte gestanden, das Mädchen in seiner Wohnung missbrauch­t und später getötet zu haben, widerrief das jedoch kurz darauf. Zehn Jahre später wurde der Mann in einem Wiederaufn­ahmeverfah­ren freigespro­chen.

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