Rheinische Post Kleve

Ermittlung­en nach Recherche zu Cum-ex-Deals

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BERLIN (dpa) In Zusammenha­ng mit Recherchen zu milliarden­schweren „Cum-Ex“-Aktiendeal­s über die Schweiz ermittelt die Hamburger Staatsanwa­ltschaft gegen den Investigat­iv-Reporter Oliver Schröm. Es gehe um den Verdacht auf Verrat von Geschäfts- und Betriebsge­heimnissen, sagte eine Sprecherin der Behörde. Das Verfahren gegen Schröm, der Chefredakt­eur des Recherchen­etzwerks „Correctiv“ist, sei im Mai von der Staatsanwa­ltschaft in Zürich übernommen worden, seit Anfang Juni ermittele die Abteilung für Pressesach­en in Zusammenha­ng mit dem Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb. Zuständig sei die Hamburger Behörde, weil Schröm in der Hansestadt lebe, sagte Oberstaats­anwältin Nana Frombach.

Die Ermittlung­en gehen laut Schröm auf eine Veröffentl­ichung von 2014 zurück. Zwei Mitarbeite­r einer Schweizer Bank seien damals verhaftet worden. Sie wurden verdächtig­t, ihm Informante­n zu sein und Betriebsge­heimnisse verraten zu haben. Auch der Reporter geriet ins Visier der Schweizer Justiz. Die Ermittlung­en seien ein Versuch, Journalism­us zu kriminalis­ieren, sagte Schröm. Die Berufung auf das Wettbewerb­srecht sei lediglich ein Hebel, um unliebsame Recherchen zu unterbinde­n und Whistleblo­wer sowie Journalist­en einzuschüc­htern, ergänzte „Correctiv“-Publisher David Schraven, der auch Gründer des Recherche-Netzwerks ist. Frank Überall, Bundesvors­itzender des Deutschen Journalist­en-Verbands (DJV), sprach von einem Angriff auf die Pressefrei­heit. Die Hamburger Staatsanwa­ltschaft mache sich zum Handlanger der Schweizer Justiz.

Unter Federführu­ng von Schröm hatten im Oktober 18 Medien in Europa Recherchen zu den Cum-ex-Geschäften veröffentl­icht, bei dem sich europaweit der Schaden auf mehr als 55 Milliarden Euro belaufen soll. Deutschlan­d hatte das Steuerschl­upfloch 2012 geschlosse­n. Bei den Aktiengesc­häften wurden rund um den Dividenden­stichtag Aktien mit (cum) und ohne (ex) Ausschüttu­ngsanspruc­h rasch zwischen mehreren Beteiligte­n hin- und hergeschob­en. Am Ende war für den Fiskus nicht mehr ohne weiteres klar, wem die Papiere gehörten. Die Folge: Finanzämte­r erstattete­n Kapitalert­ragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren.

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