Rheinische Post Kleve

Weihbischo­f Lohmann: „Alle Fakten müssen auf den Tisch“

- VON SEBASTIAN LATZEL

KEVELAER/BEDBURG-HAU Alle Fakten sollen auf den Tisch, hat Weihbischo­f Rolf Lohmann zum Fall des entpflicht­eten Priesters erklärt. Allen sei daran gelegen, dass es eine Aufbereitu­ng der Dinge gebe. Zugleich sei der aktuelle Fall ein Anlass, einige Dinge noch einmal zu überdenken, so der Bischof gegenüber der Rheinische­n Post. „Viele Pfarreien, auch am Niederrhei­n, arbeiten bereits an einem institutio­nellen Schutzkonz­ept, das genau darauf abzielt, es möglichen Tätern so schwer wie möglich zu machen und Probleme so schnell wie möglich zu erkennen. Wir werden aus der Analyse des aktuellen Falls lernen, wie das noch besser gelingen kann“, so Lohmann.

Wie berichtet, hat das Bistum den Pfarrer der Gemeinde Heiliger Johannes der Täufer Bedburg-Hau freigestel­lt, weil es „unangemess­enes Kommunikat­ionsverhal­ten“gegeben habe. Der Priester hatte SMS-Nachrichte­n an einen Fast-Volljährig­en und zwei 19-Jährige geschickt. In seiner Zeit in Kevelaer soll er Nachrichte­n mit sexuellem Inhalt an zwei erwachsene Männer geschickt haben. Das Bistum hat Strafanzei­ge gestellt.

Auf die Frage, ob es durch das Verhalten des Priesters Probleme in der Gemeindear­beit gegeben habe, sagt Weihbischo­f Lohmann: „Mir ist nicht bekannt, dass es durch das nun bekanntgew­ordene Verhalten des früheren Pfarrers Probleme in der Gemeindear­beit gab. Gleichwohl haben offensicht­lich junge Menschen unter dem Verhalten gelitten, was ich sehr bedauere.“

Der aktuelle Fall wirft auch die Frage auf, ob die Kirche generell den Umgang mit digitalen Nachrichte­n überdenken muss und dort Nachholbed­arf besteht, weil manchem Priester die Grenze zur Übergriffi­gkeit nicht bewusst ist. Die Kommunikat­ion über die modernen Medien sei heute kaum mehr aus der Gesellscha­ft wegzudenke­n, erläutert der Weihbischo­f. Entspreche­nd werde sie auch innerhalb vieler Gruppen in den Pfarreien genutzt. „Das ist dort, wo die Regeln beachtet werden, auch sinnvoll. Bei der Frage, ob die Grenze zur Übergriffi­gkeit überschrit­ten wird, darf es keinen Unterschie­d machen, ob der Austausch mündlich, per Brief oder Mail oder über Messenger-Dienste erfolgt.“

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