Dogsharing – einen Hund teilen
Viele Menschen wünschen sich einen Hund, haben im Alltag aber zu wenig Zeit für das Tier. Eine gute Lösung kann es sein, sich mit jemand anderem gemeinsam um den Hund zu kümmern. Ob Scheidung, Jobwechsel oder Krankheit – viele Veränderungen können dazu führen, dass plötzlich die Zeit oder das Geld für den Familienhund fehlt. In diesen Fällen kann Dogsharing eine flexible Lösung für Tierfreunde sein. „Dogsharing ist aus Hundesicht zunächst nicht unbedingt etwas anderes, als einen Hundesitter und einen Besitzer gleichzeitig zu haben“, sagt Dr. Hildegard Jung, Vizepräsidentin der Gesellschaft für Tierverhaltensmedizin und -therapie. Am wichtigsten ist, dass sich der Hund bei beiden Partnern wohlfühlt und dass die Chemie zwischen den Dogsharing-Partnern stimmt. Schließlich werden sie viele Jahre gemeinsam für ein geliebtes Tier verantwortlich sein.
Einige Hunde schließen sich problemlos mehreren Menschen an, andere wiederum sind stark auf ihr Herrchen bezogen. „Je schwieriger ein Hund ist, desto vorsichtiger sollte man sein, ihm einen weiteren Stressfaktor zuzumuten“, rät Jung. Das Tier sollte ausreichend Zeit bekommen, ein mögliches zweites Herrchen oder Frauchen kennenzulernen. „Daher ist es empfehlenswert, dass der neue Mithalter öfter mit Gassi geht und den Hund in seiner ursprünglichen häuslichen Umgebung kennenlernt“, empfiehlt Jung. In vielen Fällen stammt der Dogsharing-Partner aus der Familie oder dem Freundeskreis und ist dem Hund bereits bekannt.
Kümmern sich zwei Menschen um einen Hund, ist laut den Experten des Industrieverbands Heimtierbedarf eine gute Abstimmung wichtig. Eine wichtige Frage ist, wann der Hund bei wem wie viel Zeit verbringt. Auch für den Fall, dass ein Hundehalter beispielsweise aus Krankheitsgründen ausfällt, Dr. Hildegard Jung Vizepräsidentin Gesellschaft für Tierverhaltensmedizin und -therapie
ist Vorsorge zu treffen. „Es muss einen Hauptbesitzer geben, der die unbedingte Verantwortung trägt, der wichtige Entscheidungen trifft und der den Hund notfalls auch ganz versorgen kann“, rät Jung. Auch der Umgang mit dem Hund ist ein wichtiges Thema, denn Tiere brauchen klare Regeln. Diese sollten zwischen den beiden Haltern abgesprochen und eingehalten werden. Bekommt der Hund bei einem Halter nichts vom Tisch zu essen, sollte der Mitbetreuer dies ebenso handhaben. Auch die typischen Kommandos müssen einheitlich sein, um das Tier nicht zu verunsichern.
Wie für einzelne Hundehalter ist auch für Dogsharing-Partner die passende Versicherung wichtig. „In der Regel reicht die gute Standard-Hundehaftpflichtversicherung aus, sofern sie auf die Sonderkonstellation Dogsharing angepasst wird“, sagt Kerstin Becker-Eiselen, Rechtsanwältin und Versicherungsexpertin von der Verbraucherzentrale in Hamburg. „Das Wort ‚Dogsharing‘ kommt allerdings in den Versicherungsbedingungen nicht vor, weil damit nicht eindeutig klar wird, welche Beziehung die Partner untereinander haben.“Es sollte daher angegeben werden, ob beide Dogsharing-Partner Halter des Tieres sind. Alternativ kann auch ein Partner der offizielle Halter sein, während der andere als sogenannter Tierhüter aufgeführt wird, der den Hund regelmäßig betreut.
Ob Halter oder Hüter – diese Frage sollte frühzeitig geklärt werden. Von der Antwort hängt ab, wer im Schadensfall haftet. „Wenn beide Dogsharing-Partner Halter des Hundes sind, sollten auch beide als Halter im Versicherungsvertrag stehen, denn so haften sie gemeinsam“, erklärt Kerstin Becker-Eiselen. „Kommt es zu einem Schaden oder Unfall, kann der Geschädigte sich aussuchen, von welchem Halter er Ersatz fordert.“Der Ausgleich zwischen beiden Haltern erfolgt dann untereinander. Alternativ kann sich nur ein Dogsharing-Partner als Halter in den Versicherungsvertrag eintragen lassen. „In diesem Falls ist es wichtig, dass der andere als sogenannter ‚Tierhüter‘ auch mitversichert ist“, sagt die Expertin.
„Je schwieriger ein Hund ist, desto vorsichtiger sollte man sein“