Das ändert sich 2019 für Mieter
Eine schärfere Mietpreisbremse, steigende Gaspreise und neue Effizienzklassen bei Heizungen – wie in jedem Jahr gibt es Neuerungen für Mieter und Eigentümer.
Energiekosten
(bond) Viele Mieter und Hausbesitzer wurden bereits von ihren Energielieferanten über Preiserhöhungen ab dem nächsten Jahr informiert. Hunderte Grundversorger erhöhen laut Angaben des Vergleichsportals Verivox Preiserhöhungen von durchschnittlich acht Prozent angekündigt. Wer ein Einfamilienhaus mit einem jährlichen Verbrauch von 20.000 kWh beheizt, zahlt 2019 knapp 100 Euro mehr. Ein Grund dafür sind gestiegene Einkaufspreise.
Betroffene Mieter und Eigentümer sollten den aktuellen Vertrag prüfen, oftmals lohnt sich die Suche nach einem günstigeren Gastarif. Wer noch nie den Gastarif gewechselt hat, kann laut Angaben von Verivox durch den Wechsel in einen fairen Tarif über
500 Euro pro Jahr sparen. Für Stromverbraucher gibt es gute und schlechte Nachrichten. So sinkt zwar im kommenden Jahr die Ökostromumlage auf 6,4 Cent je Kilowattstunde, gleichzeitig erwarten Verbraucherportale jedoch Steigerungen bei den Netzentgelten. Auch die leicht gestiegenen Börsenpreise für Strom könnten insgesamt zu erhöhten Strompreisen führen.
Schärfere Mietpreisbremse
Mieter sollen daher ab 2019 besser vor steigenden Mietpreisen geschützt werden. Der Bundesrat hat kürzlich die Verschärfung der Mietpreisbremse gebilligt. Danach gelten für Vermieter künftig neue Auskunftspflichten. Sie müssen schon vor Vertragsabschluss unaufgefordert und schriftlich darüber informieren, ob
eine Ausnahme von der Mietpreisbremse vorliegt. Außerdem dürfen Vermieter die Kosten einer Modernisierung nur noch in geringerem Umfang an die Mieter weitergeben, die Modernisierungsumlage soll 2019 von elf auf acht Prozent sinken. Zudem darf die Monatsmiete nach der Modernisierung sechs Jahre lang nicht um mehr als drei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche steigen, bei Wohnungen mit einer Miete bis sieben Euro nur um zwei Euro.
Rauchmelder
Bereits beschlossen ist die Neuregelung der Rauchmelderpflicht in NRW. „Während der Wohnungseigentümer bislang nur für den Einbau von Rauchwarnmeldern verantwortlich war, kann er in NRW ab Januar 2019 auch die Pflicht
zur Wartung der Geräte übernehmen“, erklärt Dr. Mechthild Winkelmann, Pressereferentin der Verbraucherzentrale NRW. „Durch eine Neuregelung im Baurechtsmodernisierungsgesetz können Vermieter diese etwa durch einen Hausmeister oder einen beauftragten Dienstleister durchführen lassen.“Bislang sind Mieter in der Pflicht, die Rauchmelder regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen.
Barrierefrei bauen
In Nordrhein Westfalen ist ab dem nächsten Jahr die Tür für barrierefreies Bauen geöffnet. Dazu legt das Baurechtsmodernisierungsgesetz NRW ab dem 1. Januar 2019 ein neues Fundament. Die neuen Vorgaben gelten für die Planung von Mehrfamilienhäusern sowie öffentliche Gebäuden.