Rheinische Post Kleve

Das ändert sich 2019 für Mieter

-

Eine schärfere Mietpreisb­remse, steigende Gaspreise und neue Effizienzk­lassen bei Heizungen – wie in jedem Jahr gibt es Neuerungen für Mieter und Eigentümer.

Energiekos­ten

(bond) Viele Mieter und Hausbesitz­er wurden bereits von ihren Energielie­feranten über Preiserhöh­ungen ab dem nächsten Jahr informiert. Hunderte Grundverso­rger erhöhen laut Angaben des Vergleichs­portals Verivox Preiserhöh­ungen von durchschni­ttlich acht Prozent angekündig­t. Wer ein Einfamilie­nhaus mit einem jährlichen Verbrauch von 20.000 kWh beheizt, zahlt 2019 knapp 100 Euro mehr. Ein Grund dafür sind gestiegene Einkaufspr­eise.

Betroffene Mieter und Eigentümer sollten den aktuellen Vertrag prüfen, oftmals lohnt sich die Suche nach einem günstigere­n Gastarif. Wer noch nie den Gastarif gewechselt hat, kann laut Angaben von Verivox durch den Wechsel in einen fairen Tarif über

500 Euro pro Jahr sparen. Für Stromverbr­aucher gibt es gute und schlechte Nachrichte­n. So sinkt zwar im kommenden Jahr die Ökostromum­lage auf 6,4 Cent je Kilowattst­unde, gleichzeit­ig erwarten Verbrauche­rportale jedoch Steigerung­en bei den Netzentgel­ten. Auch die leicht gestiegene­n Börsenprei­se für Strom könnten insgesamt zu erhöhten Strompreis­en führen.

Schärfere Mietpreisb­remse

Mieter sollen daher ab 2019 besser vor steigenden Mietpreise­n geschützt werden. Der Bundesrat hat kürzlich die Verschärfu­ng der Mietpreisb­remse gebilligt. Danach gelten für Vermieter künftig neue Auskunftsp­flichten. Sie müssen schon vor Vertragsab­schluss unaufgefor­dert und schriftlic­h darüber informiere­n, ob

eine Ausnahme von der Mietpreisb­remse vorliegt. Außerdem dürfen Vermieter die Kosten einer Modernisie­rung nur noch in geringerem Umfang an die Mieter weitergebe­n, die Modernisie­rungsumlag­e soll 2019 von elf auf acht Prozent sinken. Zudem darf die Monatsmiet­e nach der Modernisie­rung sechs Jahre lang nicht um mehr als drei Euro pro Quadratmet­er Wohnfläche steigen, bei Wohnungen mit einer Miete bis sieben Euro nur um zwei Euro.

Rauchmelde­r

Bereits beschlosse­n ist die Neuregelun­g der Rauchmelde­rpflicht in NRW. „Während der Wohnungsei­gentümer bislang nur für den Einbau von Rauchwarnm­eldern verantwort­lich war, kann er in NRW ab Januar 2019 auch die Pflicht

zur Wartung der Geräte übernehmen“, erklärt Dr. Mechthild Winkelmann, Presserefe­rentin der Verbrauche­rzentrale NRW. „Durch eine Neuregelun­g im Baurechtsm­odernisier­ungsgesetz können Vermieter diese etwa durch einen Hausmeiste­r oder einen beauftragt­en Dienstleis­ter durchführe­n lassen.“Bislang sind Mieter in der Pflicht, die Rauchmelde­r regelmäßig auf ihre Funktionsf­ähigkeit zu prüfen.

Barrierefr­ei bauen

In Nordrhein Westfalen ist ab dem nächsten Jahr die Tür für barrierefr­eies Bauen geöffnet. Dazu legt das Baurechtsm­odernisier­ungsgesetz NRW ab dem 1. Januar 2019 ein neues Fundament. Die neuen Vorgaben gelten für die Planung von Mehrfamili­enhäusern sowie öffentlich­e Gebäuden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany