Prophet-Prozess: Verteidigung bleibt bei Entführung
Dem Prozess gegen den selbsternannten Propheten des „Orden der Transformanten“wegen Freiheitsberaubung und Missbrauchsfällen zu folgen, bleibt ein schwieriges Unterfangen. Auch bei der Fortsetzung der Verhandlung am Freitag wurde die Öffentlichkeit nach zwei Stunden ausgeschlossen. Zum Hintergrund: Der 58-jährige Angeklagte soll die mutmaßliche Geschädigte, die heute 26 Jahre alt ist, in den Wochen vor seiner Festnahme im Oktober vergangenen Jahres auf dem Klostergut Graefenthal in GochAsperden festgehalten haben. Deshalb ist er wegen Freiheitsberaubung angeklagt. Hinzu kommen 132 Fälle sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen, in 64 dieser Fälle soll das mutmaßliche Opfer unter 14 Jahre alt gewesen sein.
Im öffentlichen Teil hatte die Verteidigung des Beschuldigten nun beantragt, den Tatort in Augenschein zu nehmen. Schließlich könne eine solche Ortsbegehung beweisen, dass die Angeklagte hätte fliehen können – wenn sie es denn gewollt hätte. Die Staatsanwaltschaft aber wies die Erklärung zurück. Immerhin sei nicht entscheidend, wie die örtlichen Begebenheiten sich darstellen. „Es geht um den Druck und die Drohung, die die Geschädigte gespürt hat. Das können Sie nicht nachstellen“, so die Staatsanwältin.
Die Rechtsanwälte wiederholten zudem, bei der polizeilichen Razzia im Herbst 2020 habe es sich um eine Entführung des mutmaßlichen Opfers gehandelt. Zudem legten sie dar, dass der Gocher Unternehmer, mit dem die junge Frau jene Beziehung eingegangen war, die die Ermittlungen gegen den vermeintlichen Propheten überhaupt erst ins Rollen gebracht hat, für psychischen Druck gesorgt habe. Er habe der 26-Jährigen geschrieben, er werde sich umbringen oder zu ihrem Feind werden. Das mutmaßliche Opfer aber habe immer wieder beteuert, das Kloster nicht verlassen zu wollen