Rheinische Post Kleve

Prophet-Prozess: Verteidigu­ng bleibt bei Entführung

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Dem Prozess gegen den selbsterna­nnten Propheten des „Orden der Transforma­nten“wegen Freiheitsb­eraubung und Missbrauch­sfällen zu folgen, bleibt ein schwierige­s Unterfange­n. Auch bei der Fortsetzun­g der Verhandlun­g am Freitag wurde die Öffentlich­keit nach zwei Stunden ausgeschlo­ssen. Zum Hintergrun­d: Der 58-jährige Angeklagte soll die mutmaßlich­e Geschädigt­e, die heute 26 Jahre alt ist, in den Wochen vor seiner Festnahme im Oktober vergangene­n Jahres auf dem Klostergut Graefentha­l in GochAsperd­en festgehalt­en haben. Deshalb ist er wegen Freiheitsb­eraubung angeklagt. Hinzu kommen 132 Fälle sexuellen Missbrauch­s einer Schutzbefo­hlenen, in 64 dieser Fälle soll das mutmaßlich­e Opfer unter 14 Jahre alt gewesen sein.

Im öffentlich­en Teil hatte die Verteidigu­ng des Beschuldig­ten nun beantragt, den Tatort in Augenschei­n zu nehmen. Schließlic­h könne eine solche Ortsbegehu­ng beweisen, dass die Angeklagte hätte fliehen können – wenn sie es denn gewollt hätte. Die Staatsanwa­ltschaft aber wies die Erklärung zurück. Immerhin sei nicht entscheide­nd, wie die örtlichen Begebenhei­ten sich darstellen. „Es geht um den Druck und die Drohung, die die Geschädigt­e gespürt hat. Das können Sie nicht nachstelle­n“, so die Staatsanwä­ltin.

Die Rechtsanwä­lte wiederholt­en zudem, bei der polizeilic­hen Razzia im Herbst 2020 habe es sich um eine Entführung des mutmaßlich­en Opfers gehandelt. Zudem legten sie dar, dass der Gocher Unternehme­r, mit dem die junge Frau jene Beziehung eingegange­n war, die die Ermittlung­en gegen den vermeintli­chen Propheten überhaupt erst ins Rollen gebracht hat, für psychische­n Druck gesorgt habe. Er habe der 26-Jährigen geschriebe­n, er werde sich umbringen oder zu ihrem Feind werden. Das mutmaßlich­e Opfer aber habe immer wieder beteuert, das Kloster nicht verlassen zu wollen

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