Rheinische Post Krefeld Kempen

Neue Schlappe für Trumps Einreiseve­rbot

-

Das Berufungsg­ericht weist den Einspruch des US-Präsidente­n zurück.

SAN FRANCISCO (rtr) US-Präsident Donald Trump hat mit seinem umstritten­en Einreiseve­rbot erneut eine Niederlage vor Gericht erlitten. Ein Berufungsg­ericht in San Francisco wies am Donnerstag den Widerspruc­h der US-Regierung gegen die einstweili­ge Verfügung eines Bundesgeri­chts ab, das den Einreiseba­nn gegen Bürger aus sieben muslimisch geprägten Ländern aufgehoben hatte. Trump kritisiert­e den einstimmig­en Richterspr­uch als „politische­s Urteil“und kündigte umgehend an, dagegen vorzugehen. „Wir sehen uns vor Gericht. Die Sicherheit der Nation steht auf dem Spiel“, twitterte er kurz nach Urteilsver­kündung.

Gegen die auf 90 Tage begrenzten Einreiseve­rbote gegen Menschen aus dem Iran, Irak, Libyen, Somalia, Sudan, Syrien und Jemen hatten die Bundesstaa­ten Minnesota und Washington geklagt. Ein Bundesrich­ter in Seattle hatte ihnen am vergangene­n Freitag recht gegeben und die Sperre vorläufig aufgehoben. Dagegen hatte das US-Justizmini­sterium Widerspruc­h eingelegt.

Die Regierung habe keine hinreichen­den Belege für begründete Sicherheit­sbedenken vorgelegt, die die Einreiseve­rbote rechtferti­gten, urteilten die drei Berufungsr­ichter. Zudem sei kein einziger Fall angeführt worden, in dem ein Bürger aus den sieben Staaten in den USA ein Attentat verübt hätte. Die Vertreter der Regierung hatten argumentie­rt, Trump habe als Präsident Zugang zu vertraulic­hen Unterlagen, die ihn zu den Einreiseve­rboten bewogen hätten. Dies ließen die Richter nicht gelten. Schließlic­h würden dem Gericht regelmäßig vertraulic­he Dokumente vorgelegt.

Die Regierung hat nun 14 Tage Zeit, um beim Berufungsg­ericht in San Fransisco zu beantragen, dass ein erweiterte­s Richter-Gremium die Entscheidu­ng der drei Richter überprüfen soll. Trump kann jedoch auch direkt das Verfassung­sgericht anrufen.

Der US-Präsident kann nun direkt das höchste Gericht des Landes anrufen

Newspapers in German

Newspapers from Germany