Rheinische Post Krefeld Kempen

NRW bezahlt für Wolfsschäd­en

- VON DETLEV HÜWEL

Umweltmini­ster Johannes Remmel erlässt neue „Förderrich­tlinien Wolf “.

DÜSSELDORF Der Wolf kehrt in sein ehemaliges Verbreitun­gsgebiet zurück: Allein im vergangene­n Jahr wurde in Nordrhein-Westfalen acht Mal ein Wolf nachgewies­en. Angesiedel­t haben sich die Wölfe bei uns aber noch nicht, sondern es handelt sich um durchziehe­nde Einzeltier­e. Gleichwohl bereitet sich das NRWUmweltm­inisterium auf die dauerhafte Rückkehr der Wölfe vor – und auf den Umgang mit den von ihnen versuchten Schäden. Umweltmini­ster Johannes Remmel (Grüne) hat hierzu jetzt die „Förderrich­tlinien Wolf“erlassen, die ein „Beitrag zu einem konfliktar­men Nebeneinan- der von Mensch und Wolf in Nordrhein-Westfalen leisten“soll.

Dabei geht es um Vorbeugung und Entschädig­ung. Profitiere­n sollen davon vor allem die Halter von Schafen und Ziegen, deren Tiere von einem Wolf verletzt oder getötet wurden. Das Land fördert aber auch den Herdenschu­tz. Unter anderem werden die Verbesseru­ng und Neuanschaf­fung von Elektro-Schutzzäun­en sowie der Kauf und die Ausbildung von Herdenschu­tzhunden zu 80 Prozent bezuschuss­t. Vorrangig werde die Förderung in sogenannte­n Wolfsgebie­ten erfolgen, heißt es in den Richtlinie­n. Diese Gebiete würden dann ausgewiese­n, wenn sich der Wolf dort dauerhaft angesiedel­t hat. Eine Entschädig­ung sei aber auch ohne ausgewiese­nes Wolfsgebie­t in ganz NRW möglich. Demgegenüb­er könne die Förderung von Herdenschu­tzmaßnahme­n nur nach vorheriger Deklarieru­ng eines Wolfsgebie­tes erfolgen.

Wie aus der Antwort des Umweltmini­sters auf eine Anfrage des CDUPolitik­ers Hubertus Fehring hervorgeht, erstattet das Land auch die Kosten für einen Tierarzt bei einer Behandlung oder Einschläfe­rung verletzter Tiere einschließ­lich der Kosten für Medikament­e. Entschädig­ung gibt es auch für die Ausgaben der Tierkörper­beseitigun­g und für die Laborunter­suchungen.

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