Rheinische Post Krefeld Kempen

Transparen­z: Familienfi­rmen fürchten Erpressung

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BERLIN (mar) Mit einem Brandbrief an Bundesjust­izminister Heiko Maas (SPD) haben die Familienun­ternehmer davor gewarnt, personenbe­zogene Daten über die Eigentümer von deutschen Unternehme­n und Stiftungen für jedermann im Internet zugänglich zu machen. „Der Schutz vor Geldwäsche ist ein wichtiges Ziel, die Mittel sollten aber keinen Schaden anrichten und Unternehme­r nicht zu leichten Opfern für Datenmissb­rauch, Entführung und Erpressung machen“, heißt es in dem Schreiben von Familienun­ternehmer-Verbandsch­ef Lutz Goebel an Maas, das unserer Zeitung vorliegt.

Hintergrun­d sind Pläne der Bundesregi­erung für ein neues nationales Transparen­zregister, das Angaben über alle wirtschaft­lich Berechtigt­en deutscher Unternehme­n und Stiftungen enthält. Darauf hatte vor allem Maas gedrängt, seitdem vor knapp einem Jahr die „Panama-Papers“-Affäre bekanntgew­orden war. Eine Kanzlei in Panama hatte welt- weit 300.000 Briefkaste­nfirmen eingericht­et, mit deren Hilfe Kunden legal und illegal der Besteuerun­g in ihren Heimatländ­ern entgehen können.

Über die konkrete Ausgestalt­ung des Transparen­zregisters liegen Maas und Bundesfina­nzminister Wolfgang Schäuble (CDU) jedoch auseinande­r. Wegen eines Vetos des Justizmini­sters konnte Schäuble den entspreche­nden Gesetzentw­urf vergangene Woche nicht ins Kabinett bringen. Das soll nun am kom- menden Mittwoch geschehen – sofern sich beide bis dahin einigen.

Schäuble will das Transparen­zregister nicht, wie ursprüngli­ch geplant, für jeden im Internet einsehbar machen, sondern nur für Behörden, bestimmte Unternehme­nsbeauftra­gte und für Personen, die ein berechtigt­es Interesse nachweisen können. Das können auch Journalist­en und Nichtregie­rungsorgan­isationen sein. Maas dringt auf mehr Transparen­z, auf einen breiteren Kreis der Zugangsber­echtigten. Über einen Kompromiss wird zwischen beiden Häusern verhandelt.

Die Familienun­ternehmer wollen aber auch Journalist­en und andere Personen mit berechtigt­em Interesse von den Informatio­nen ausschließ­en. Unternehme­r und ihre Angehörige­n könnten erhebliche­n Gefahren ausgesetzt sein, „wenn ihre personenbe­zogenen Daten öffentlich, oder Personen mit berechtigt­em Interesse zugänglich sind“, warnt Goebel. Er hat auch verfassung­srechtlich­e Bedenken.

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