Rheinische Post Krefeld Kempen

Was Versichert­e erfahren müssen

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DÜSSELDORF (usk) Regelmäßig müssen Lebensvers­icherte über den Stand ihres Vertrages informiert werden. Einige Anbieter patzen laut Verbrauche­rschützern beim gesetzlich­en Standard.

Grundsätzl­ich muss die Standmitte­ilung einmal pro Jahr erfolgen. Der Versichere­r muss darüber informiere­n, wie sich die Ansprüche inklusive der Überschüss­e entwickelt haben. Am Ende der Vertragsla­ufzeit bekommen die Kunden das angesparte Kapital ausbezahlt, oder es beginnt die lebenslang­e Rentenleis­tung. Daher muss dem Kunden die Ablaufleis­tung ausgewiese­n werden. Das ist die Summe, die der Kunde bei Ablauf erhalten würde, wenn die vereinbart­en Einzahlung­en bis Vertragsen­de geleistet würden und die Verzinsung stabil bliebe. Diese Angabe ist aber ungewiss.

Außerdem muss die Gesamtleis­tung im Todesfall genannt werden. Kapitalleb­ens- und Rentenvers­icherung sind in der Regel Ernstfalls­chutz für die Familie. Diese Angabe ist wichtig – so kann zusätzlich­er Risikoschu­tz geringer ausfallen. ab Juli 1994 ab ab ab ab Juli Jan. Jan. Jan. 2000 2004 2007 2012 seit Jan. 2015 seit Jan. 2017*

Rund ein Viertel der Versichere­r hat laut einer Studie des Marktwächt­ers Finanzen den gesetzlich­en Info-Standard nicht eingehalte­n. Betroffen waren Alte Leipziger, Axa, DBV, DEVK, Ergo Direkt, Europa, HDI und Zurich. Die Verbrauche­rschützer möchten, dass die Lebensvers­icherer ihre Kunden umfassende­r informiere­n. Freiwillig geben fast alle schon den Rückkaufsw­ert an. So können Kunden den IstStand des Vertrages beurteilen und entscheide­n, ob eine Fortführun­g oder die Kündigung lohnt.

HUK-Coburg, Ideal, VPV, Gothaer und Axa (für Albingia-Verträge) schnitten im Test sehr gut ab. Bei ihnen fehlte nur die freiwillig­e Angabe für die insgesamt gezahlte Beitragssu­mme. Diese Info ist wichtig, weil die Kunden bei dynamische­n Erhöhungen der jährlichen Beiträge oft nur schwer ausrechnen können, was sie bisher eingezahlt haben.

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