Rheinische Post Krefeld Kempen
Was Versicherte erfahren müssen
DÜSSELDORF (usk) Regelmäßig müssen Lebensversicherte über den Stand ihres Vertrages informiert werden. Einige Anbieter patzen laut Verbraucherschützern beim gesetzlichen Standard.
Grundsätzlich muss die Standmitteilung einmal pro Jahr erfolgen. Der Versicherer muss darüber informieren, wie sich die Ansprüche inklusive der Überschüsse entwickelt haben. Am Ende der Vertragslaufzeit bekommen die Kunden das angesparte Kapital ausbezahlt, oder es beginnt die lebenslange Rentenleistung. Daher muss dem Kunden die Ablaufleistung ausgewiesen werden. Das ist die Summe, die der Kunde bei Ablauf erhalten würde, wenn die vereinbarten Einzahlungen bis Vertragsende geleistet würden und die Verzinsung stabil bliebe. Diese Angabe ist aber ungewiss.
Außerdem muss die Gesamtleistung im Todesfall genannt werden. Kapitallebens- und Rentenversicherung sind in der Regel Ernstfallschutz für die Familie. Diese Angabe ist wichtig – so kann zusätzlicher Risikoschutz geringer ausfallen. ab Juli 1994 ab ab ab ab Juli Jan. Jan. Jan. 2000 2004 2007 2012 seit Jan. 2015 seit Jan. 2017*
Rund ein Viertel der Versicherer hat laut einer Studie des Marktwächters Finanzen den gesetzlichen Info-Standard nicht eingehalten. Betroffen waren Alte Leipziger, Axa, DBV, DEVK, Ergo Direkt, Europa, HDI und Zurich. Die Verbraucherschützer möchten, dass die Lebensversicherer ihre Kunden umfassender informieren. Freiwillig geben fast alle schon den Rückkaufswert an. So können Kunden den IstStand des Vertrages beurteilen und entscheiden, ob eine Fortführung oder die Kündigung lohnt.
HUK-Coburg, Ideal, VPV, Gothaer und Axa (für Albingia-Verträge) schnitten im Test sehr gut ab. Bei ihnen fehlte nur die freiwillige Angabe für die insgesamt gezahlte Beitragssumme. Diese Info ist wichtig, weil die Kunden bei dynamischen Erhöhungen der jährlichen Beiträge oft nur schwer ausrechnen können, was sie bisher eingezahlt haben.