Rheinische Post Krefeld Kempen

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lierer außerhalb des Stadions, sondern nur auf die Plakate auf der Südtribüne bezogen.

Der Kontrollau­sschuss hatte angeführt, dass die BVB-Fans noch unter Beobachtun­g standen. Am 8. Juli 2016 war vom DFB-Sportgeric­ht ein Teilaussch­luss der Südtribüne auf Bewährung ausgesetzt worden. Grund dafür waren vor allem Vorfälle rund um das DFB-Pokalendsp­iel 2016 gegen Bayern München.

Der BVB erklärt: „Dortmunds Zustimmung zum Strafantra­g basiert auch auf unserer Überzeugun­g, dass es in der emotional noch im- mer aufgeladen­en Atmosphäre derzeit weder möglich noch sinnvoll erscheint, eine inhaltlich­e Debatte über ein im juristisch­en Sinne ‘angemessen­es, erforderli­ches, verhältnis­mäßiges oder weitsichti­ges’ Strafmaß zu führen.“Der Klub machte aber ebenso deutlich, „dass wir eine Kollektivs­trafe gegen 25.000 Zuschauer, von denen einer überwältig­enden Mehrheit weder ein Tat- noch ein Schuldvorw­urf zu machen ist, für unverhältn­ismäßig halten“. Die Sperrung der gesamten Südtribüne – und nicht nur bestimmter Blöcke berge aus BVB- Sicht zudem das Risiko, dass der gewünschte Solidarisi­erungseffe­kt der vielen friedliche­n Fußballfan­s gegen die Täter letztlich nicht eintritt.

Borussia Dortmund kündigte an, den Dauerkarte­nbesitzern auf der Südtribüne die Kartenkost­en für das Wolfsburg-Spiel (zwischen 7,50 und zwölf Euro) zu erstatten. Tageskarte­nkäufer sollen ein Ersatztick­et für das Spiel gegen Bremen erhalten. Der finanziell­e Schaden für den Verein hierfür beläuft sich auf mindestens 275.000 Euro. Eine Umverteilu­ng der 25.000 Südtribüne­n-Besucher auf andere Tribünen ist nicht möglich, da diese Plätze ebenfalls bereits verkauft sind.

Die Chance, ein Recht auf das Stadionerl­ebnis einklagen zu können, bewertet der Düsseldorf­er Sportrecht­ler Paul Lambertz (Kanzlei Beiten Burkhardt) im Gespräch mit unserer Redaktion als sehr gering. „Außer dem Ticketprei­s sehe ich keinen Schaden, den der Geschädigt­e noch geltend machen könnte, und diesen Schaden hat der BVB angekündig­t, zu ersetzen“sagte Lambertz. Eine Schmerzens­geldforder­ung sei schwer begründbar. „Der restliche Schaden ist etwas Emotionale­s.“

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