Rheinische Post Krefeld Kempen

Wehrhahn: Kein Hinweis auf Verfassung­sschutz-Panne

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DÜSSELDORF (dpa) Die Düsseldorf­er Staatsanwa­ltschaft hat keine Hinweise auf ein Versagen des Verfassung­sschutzes im Fall des sogenannte­n Wehrhahn-Anschlags. Er habe keine Anhaltspun­kte dafür, dass die Verfassung­sschützer den Ermittlern etwas Wichtiges verschwieg­en hätten, sagte Oberstaats­anwalt Ralf Herrenbrüc­k gestern im NSU-Untersuchu­ngsausschu­ss des Landtags. Die Zusammenar­beit zwischen dem Staatsschu­tz der Polizei und dem Verfassung­sschutz funktionie­re nach seinem Eindruck zumindest aktuell sehr gut.

Medienberi­chten zufolge hatte der NRW-Verfassung­sschutz einen Informante­n in der rechten Szene, der engen Kontakt zum mutmaßli- chen rechtsradi­kalen Bombenlege­r Ralf S. gehabt haben soll. Herrenbrüc­k bestätigte, dass es drei Tage nach dem Anschlag im Juli 2000 ein Grillfest von 35 Neonazis in Düsseldorf gab, auf dem gesagt wurde, dass der Anschlag Ralf S. zuzutrauen sei. „Die Szene hat selbst spekuliert“, sagte Herrenbrüc­k. Dies sei den Ermittlern aber auch schon damals bekannt geworden.

Die Polizei hatte den 50-jährigen S. kürzlich festgenomm­en, fast 17 Jahre nach dem Anschlag. Er soll am 27. Juli 2000 aus Fremdenhas­s mit einer selbstgeba­uten Rohrbombe ein Bombenatte­ntat am Düsseldorf­er S-Bahnhof Wehrhahn verübt haben. Dadurch waren zehn Menschen verletzt worden.

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