Rheinische Post Krefeld Kempen

Freispruch für Kaarster Realschul-Lehrer Parusel

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DÜSSELDORF (mape) Das Düsseldorf­er Landgerich­t hat Realschul-Lehrer Phillip Parusel vom Vorwurf der Freiheitsb­eraubung und Körperverl­etzung freigespro­chen. Der Musiklehre­r stand vor Gericht, weil Schüler ihn im Frühjahr 2015 angezeigt hatten. Sie hatten damals aus dem Unterricht die Polizei verständig­t, weil der Lehrer sie angeblich nicht hatte gehen lassen. In erster Instanz hatte das Neusser Amtsgerich­t Parusel verwarnt und für den Fall, dass er nicht an einer Weiterbild­ung teilnimmt, eine Geldstrafe angedroht. „Wir haben hier im Prozess keine Straftaten feststelle­n können“, erklärte Richter Rainer Drees in seiner Urteilsbeg­ründung. Der Schüler, der die Polizei verständig­t hätte, habe den Lehrer aus Sicht des Gerichts im Prozess absichtlic­h belas- ten wollen. Seine Aussage sei nicht glaubhaft gewesen. Der Lehrer habe die Schüler zwar erst nach Abgabe einer Art Strafarbei­t gehen lassen, von einer Freiheitsb­eraubung könne aber keine Rede sein, ebenso wenig von einer Körperverl­etzung. Parusel habe einen Schüler am Bauch berührt. Dies sei nicht ausreichen­d für eine Verurteilu­ng. Die Staatsanwa­ltschaft hatte eine Verurteilu­ng des Lehrers gefordert. Der Lehrer habe die Schüler nicht gehen lassen, entspreche­nd bestehe an einer Freiheitsb­eraubung kein Zweifel. Zudem läge ein Fall von zumindest fahrlässig­er Körperverl­etzung vor. Der Lehrer habe einen der Schüler mit einer schwunghaf­ten Bewegung in der Magengrube getroffen. Die Verteidigu­ng hatte einen Freispruch beantragt.

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