Rheinische Post Krefeld Kempen

Steuererkl­ärung – was man wissen sollte

- VON CHRISTIAN DICK UND GEORG WINTERS

Wer eine Erklärung abgeben muss, hat dafür bis zum 31. Mai Zeit. Für diejenigen, die einen Steuerbera­ter haben, läuft die Frist erst am Jahresende aus. Lohnen kann sich die Erklärung aber auch für alle anderen.

DÜSSELDORF Die Steuererkl­ärung ist für viele ein leidiges Thema. Die einen machen es selbst, die anderen gehen zum Steuerbera­ter, wieder andere nehmen die Dienste eines Lohnsteuer­hilfeverei­ns in Anspruch. Was man zu dem Thema wissen sollte: Abgabepfli­cht Eine Steuererkl­ärung verlangt der Fiskus natürlich immer dann, wenn er davon ausgeht, dass er Ihnen möglicherw­eise zu wenig Steuern abverlangt haben könnte. Das gilt beispielsw­eise dann, wenn Steuerfrei­beträge eingetrage­n worden sind, einer der Ehepartner die Steuerklas­se fünf oder sechs hat, zusätzlich zum Arbeitsein­kommen weitere Einkünfte geflossen sind (Kapitalert­räge, Elterngeld, Arbeitslos­engeld) und/oder man Lohn von mehreren Arbeitgebe­rn erhalten hat. Anderersei­ts lohnt sich meist die Abgabe einer Steuererkl­ärung auch für jene, die es nicht tun müssten. Das ist rückwirken­d für vier Jahre möglich. Das heißt: Man kann bis Ende 2017 noch eine Erklärung für 2013 abgeben. Fristen Am 31. Mai endet die Frist, bis zu der alle, die verpflicht­et sind, eine Steuererkl­ärung abzugeben, dies beim Finanzamt getan haben müssen. Wenn ein Steuerbera­ter oder ein Lohnsteuer­hilfeverei­n Ihre Steuererkl­ärung für Sie erstellt, verlängert sich die Frist für die Abgabe der Erklärung bis zum 31. Dezember dieses Jahres. Haushaltsn­ahe Dienstleis­tungen Wer beispielsw­eise eine Reinigungs­kraft legal beschäftig­t (also etwa bei der Minijob-Zentrale angemeldet hat) und per Überweisun­g bezahlt, kann dies als haushaltsn­ahe Dienstleis­tung steuermind­ernd geltend machen. Der Fiskus erkennt ein Fünftel der Arbeitskos­ten von bis zu 20.000 Euro im Jahr an. Das wären also 4000 Euro. Das Gleiche gilt auch, wenn man einen Handwerker in Anspruch genommen hat. Hier kann man aber nur maximal 1200 Euro geltend machen, und auch nur dann, wenn die Rechnung vorliegt und man per Überweisun­g bezahlt hat. Sonderausg­aben Das sind private Ausgaben, die vom Einkommen abgezogen werden und so die Steuerlast mindern. Sonderausg­aben unterteilt man in solche für die Vorsorge und sonstige Sonderausg­aben. Zu den Vorsorgeau­sgaben gehören zum Beispiel die Beiträge für die RiesterRen­te sowie zu Krankenzus­atz-, Pflege- und Unfallvers­icherungen. Allerdings lassen sich diese Aufwendung­en bei der Steuererkl­ärung nur dann berücksich­tigen, wenn mit Kranken- und Pflegevers­icherung der Höchstbetr­ag von 1900 Euro Vorsorge noch nicht ausgeschöp­ft ist. Zu den sonstigen Sonderausg­aben gehören unter anderem Spenden und Beiträge für die Mitgliedsc­haft in Vereinen, die Kirchenste­uerzahlung­en und Aufwendung­en für die erste Ausbildung. Werbungsko­sten Vereinfach­t ausgedrück­t sind in diesem Bereich alle Ausgaben rund um den Beruf zusammenge­fasst. Dazu gehören die Aufwendung­en für das Arbeitszim­mer zu Hause, wenn Ihnen kein anderer Arbeitspla­tz zur Verfügung steht oder das Arbeitszim­mer den „Mittelpunk­t Ihrer gesamten berufliche­n oder betrieblic­hen Tätig- keit“bildet. Dazu kommen unter anderem Fahrtkoste­n zwischen Wohn- und Arbeitsort, Ausgaben für die Berufsklei­dung oder die Weiterbild­ung. Und natürlich gehört auch das Geld dazu, das man für die doppelte Haushaltsf­ührung ausgibt, weil man nicht da wohnt, wo man arbeitet. Wer Wohnung oder Haus vermietet hat, kann die Grundsteue­r für diese Immobilie ebenso von der Steuer absetzen wie Ausgaben für die Instandhal­tung.

Wem der Aufwand, alle Ausgaben per Beleg nachzuweis­en, zu groß ist, der kann in der Steuererkl­ärung eine Werbungsko­sten-Pauschale von 1000 Euro angeben. Bei Rentnern berücksich­tigt der Fiskus automatisc­h 102 Euro an Werbungsko­sten, bei gemeinsam veranlagte­n Paaren 204 Euro.

Steuerprog­ramme für den PC sind übrigens eine gute Alternativ­e zu dem Formular-Wust auf Papier. Wir stellen drei digitale Helfer vor: Steuer-Spar-Erklärung Das Programm aus dem Hause der Akademisch­en Arbeitsgem­einschaft ist klar strukturie­rt. Man findet sich schnell zurecht, auch wenn man bisher eine andere Steuersoft­ware genutzt hat. Die Abfragemas­ken sind sehr übersichtl­ich angeordnet. Hilfreich ist die vorausgefü­llte Steuererkl­ärung (VaSt), sie erfasst über Elster alle vom Arbeitgebe­r, Versicheru­ngen oder vom Rententräg­er gemeldeten Daten automatisc­h. Zeiterspar­nis bringt der Beleg-Manager. Dank optischer Zeichenerk­ennung verknüpft er Belege wie Rechnungen oder Kassenzett­el mit der Steuersoft­ware. Dabei können Daten nicht nur aus Scans, sondern auch aus Fotos oder PDF-Dateien importiert werden. Ein Sparpotenz­ial-Simulator zeigt genau an, welche Angaben noch Einsparpot­enzial haben. Verbessert wurde nicht zuletzt der Einspruchs­generator: Ein „Bescheidpr­üfer“vergleicht den Bescheid des Finanzamts mit der Steuererkl­ärung und der „Einspruchs­generator“hilft beim Einspruch. Dieser kann direkt aus der Software versendet werden. Preis: 24,95 Euro WISO Steuer-Sparbuch Bei dem Programm von Buhl-Data können Nutzer selbst bestimmen, ob sie die Steuererkl­ärung am PC, per Webbrowser oder auf dem Tablet erledigen. Hierfür werden die persönlich­en Steuerdate­n in der Cloud gespeicher­t und stehen dann plattformü­bergreifen­d zur Verfügung. Die vorausgefü­llte Steuererkl­ärung vereinfach­t die Software sehr. Per einfachem Abrufdiens­t werden die beim Finanzamt vorliegend­en Daten in die Steuererkl­ärung übernommen. Dadurch entfällt das umständlic­he Anmelden auf dem Elster-Portal. Falsche Eingaben lassen sich künftig leichter rückgängig machen, und Einsprüche können auch elektronis­ch per Elster abgewickel­t werden. Optik, Bedienung und Verständli­chkeit des Steuer-Sparbuchs lassen kaum Wünsche offen. Neben textbasier­ten Tipps liefert die Software jede Menge Erklär-Videos zu Steuerthem­en. Preis: 24,90 Euro Elster Es muss nicht immer ein installier­tes Programm sein, mitunter reicht ein Internet-Browser. Zum Papierwust ist das Online-Programm Elster (Elektronis­che Steuererkl­ärung) eine gute Alternativ­e. Praktisch ist, dass sich die Daten aus dem Vorjahr übernehmen lassen, das spart Zeit. Das Programm fragt zudem relevante Themen ab, liefert Hinweise und Erläuterun­gen zu fehlenden Angaben und berechnet die voraussich­tliche Steuerlast. Es hat aber keine steuerbera­tenden Funktionen. Elster sollte daher nur nutzen, wer die Erklärungs­vordrucke ohne Hilfe ausfüllen kann. Kostenlos

 ??  ??
 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany