Rheinische Post Krefeld Kempen

4,4 Millionen Rentner müssen Steuern zahlen

- VON ANTJE HÖNING Bundesfina­nzminister

Immer mehr Jahrgänge wachsen in die Besteuerun­g hinein. Doch auch Senioren können einige Ausgaben absetzen.

DÜSSELDORF Früher hatten Rentner es leicht, das Finanzamt war kein Thema. Doch seit 2005 wächst die Zahl steuerpfli­chtiger Rentner. Damals hatte die Bundesregi­erung auf Druck von Gerichten, vor denen Beamte wegen Ungleichbe­handlung geklagt hatten, die Besteuerun­g eingeführt. Im Gegenzug können Arbeitnehm­er zunehmend ihre Altersvors­orge absetzen. 4,4 Millionen Rentner müssen Steuern zahlen, das ist jeder fünfte. Allein in Nordrhein-Westfalen sind es 1,33 Millionen Millionen. Wer muss zahlen? Wer neben der gesetzlich­en Rente eine Betriebsre­nte, Miet- oder Kapitalein­künfte hat, muss grundsätzl­ich eine Steuererkl­ärung machen und meist zahlen. Wer dagegen nur eine gesetzlich­e Rente bezieht, muss auf deren Höhe und das Jahr des Renteneint­ritts achten. Schritt für Schritt wachsen die Jahrgänge in die Besteuerun­g hinein: Wer 2005 Rentner wurde, muss grundsätzl­ich 50 Prozent seiner Bezüge versteuern. Wer in diesem Jahr in den Ruhestand geht, muss dagegen schon 74 Prozent der Rente versteuern. Aber nur, wenn er damit im Jahr über dem Grundfreib­etrag von 8820 (Ehepaar: 17.640) Euro liegt. Ab welcher Rente fällt die Steuer an? Für jeden Jahrgang schreibt der Fiskus einen steuerfrei­en Betrag fest, den der Rentner sein Leben lang mitnimmt. Dies führt dazu, dass ein Rentner mit Ruhestand ab 2005 keine Steuern zahlt, wenn seine Bruttorent­e nicht höher ist als 1604 Euro im Monat (und er keine weiteren Einkünfte hat). Wer 2016 aus dem Job ausgeschie­den ist, bleibt unbehellig­t, so lange er nicht mehr als 1196 Euro bekommt (siehe Grafik). Bei gemeinsam veranlagte­n Ehe- Maximale monatliche Rente (in Euro), geordnet nach Jahr des Rentenbegi­nns, die für 2016 nicht versteuert werden muss* partnern ist die Summe doppelt so hoch. Kann man steuerpfli­chtig werden, auch wenn man es bisher nicht war? Ja. Manchmal reichen für Senioren mit guter Rente schon kleine Erhöhungen aus, um plötzlich steuerpfli­chtig zu werden, wie der Bund der Steuerzahl­er erläutert. Gleiches gilt, wenn eine Frau Witwe wird und neben ihrer eigenen eine Witwenrent­e erhält. Sie kann steuerpfli­chtig werden, obwohl das Paar es zu Lebzeiten des Mannes nicht war. Doch das Paar hatte eben zwei Freibeträg­e, die Witwe hat nur einen. Was kann man absetzen? Wie jeder Bürger kann auch der Rentner den Werbekoste­n- und Sonderausg­aben-Pauschbetr­ag, Spenden und Mitgliedsb­eiträge (etwa für Parteien) geltend machen. Wer eine Putzfrau beschäftig­t, kann die Kosten als haushaltsn­ahe Dienstleis­tung ange- ben. Bei Handwerker-Rechnungen kann man 20 Prozent des Arbeitsloh­ns absetzen, maximal 1200 Euro. Haben die Senioren besonders hohe Gesundheit­sausgaben, können sie diese als außergewöh­nliche Belastung geltend machen. Infrage kommen etwa die Selbstbete­iligung bei Zahn- und Augenarzt. Und wenn man unsicher ist? Im Zweifel eine Steuererkl­ärung abgeben, rät der Steuerzahl­er-Bund. Ohnehin teilen die Rentenvers­icherungst­räger dem Fiskus jährlich per Rentenbezu­gsmitteilu­ng mit, was der Einzelne bekommt. Bei Rentnern, die bereits eine Steuererkl­ärung abgegeben haben, prüft das Finanzamt so die Richtigkei­t der Angaben, so das NRW-Finanzmini­sterium. Bei Rentnern, die noch keine Steuererkl­ärung eingereich­t haben, prüft es, ob diese fällig wird. Dazu muss der Rentner mindestens Mantelboge­n und Anlage R ausfüllen.

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