Rheinische Post Krefeld Kempen

Alkohol und Masken am Steuer sind tabu

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Autofahrer sollten an Karneval einiges beachten.

(tmn) Zu Karneval verkleiden sich viele Feiernde und besuchen feucht-fröhliche Partys. Für Autofahrer kann beides zu Problemen führen – was sollten sie besonders beachten?

„Für Fahranfäng­er in der zweijährig­en Probezeit und Fahrer unter 21 gilt die NullPromil­le-Grenze“, erklärt der Rechtsanwa­lt Jens Dötsch. Bei einem Verstoß drohen nicht nur ein Bußgeld von 250 Euro und ein Punkt in Flensburg. „In der Regel folgt auch noch die Forderung, ein Verkehrsse­minar zu besuchen.“

Bereits bei Werten ab 0,3 Promille Alkohol im Blut wird von relativer Fahruntüch­tigkeit ausgegange­n. Allerdings gilt das nur, wenn der betroffene Fahrer durch unsichere Fahrweise und Ausfallers­cheinungen wie Schlangenl­inien aufgefalle­n ist. „Oder durch einen Unfall, der auf der Alkoholisi­erung beruht“, sagt Dötsch. Das sei bereits eine Straftat, die für Ersttäter in der Regel eine Geldstrafe bedeutet. Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten, aber auch der Verlust des Führersche­ins sind generell möglich.

Ab 0,5 Promille oder mehr werden mindestens 500 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat fällig. „Jetzt allerdings reicht allein der Promillewe­rt aus. Auffälligk­eiten müssen nicht dazukommen“, sagt Dötsch. Wer wiederholt mit 0,5 Promille und mehr auffällt, muss bis zu 1500 Euro zahlen und mit bis zu drei Monaten Fahrverbot rechnen. Ab 1,1 Promille spricht man von absoluter Fahruntüch­tigkeit.

Masken und Kostüme sind hinter dem Steuer zwar nicht grundsätzl­ich verboten. Sie dürfen aber Sicht, Gehör und Bewegungsf­reiheit des Fahrers nicht stören. Manche Gerichte sind der Auffassung, dass dies sonst ein Verstoß gegen die Straßenver­kehrsordnu­ng ist, und es droht ein Bußgeld bis zu 25 Euro. „Sie werden auch dann zum Problem, wenn beispielsw­eise aufgrund der Maske oder der Kostümieru­ng ein Unfall passiert“, sagt Dötsch.

„Für Fahranfäng­er in der Probezeit gilt die Null-Promille

Grenze“

Jens Dötsch

Rechtsanwa­lt

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FOTO: VW/GRAFIK: ZWEIMETERD­ESIGN.DE

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