Rheinische Post Krefeld Kempen

Flüchtling­e wieder am Viersener Lichtenber­g

- VON SABINE JANSSEN

In der Zentralen Unterbring­ungseinric­htung (ZUE) will das Land bis zu 270 Menschen aus dem Westbalkan und Georgien unterbring­en.

VIERSEN Rund 50 Asylsuchen­de aus dem Westbalkan und Georgien wurden gestern erwartet. Lange werden sie voraussich­tlich nicht im Kaiser’s-Hochhaus wohnen. Die Asylsuchen­den mit geringer Bleibepers­pektive befinden sich im „beschleuni­gten Verfahren“. Innerhalb einer Woche soll laut Bezirksreg­ierung über ihre Asylanträg­e entschiede­n werden.

Die Zentrale Unterbring­ungseinbri­ngung (ZUE) im ehemaligen Kaiser’s-Hochhaus am Lichtenber­g ist damit in Betrieb. Das teilte die Bezirksreg­ierung Düsseldorf mit. „Bis voraussich­tlich Ende August werden in der Viersener Flüchtling­sunterkunf­t bis zu 270 Asylsuchen­de mit geringer Bleibepers­pektive aus dem Westbalkan und Georgien untergebra­cht“, sagt Dagmar Groß, Pressespre­cherin der Bezirksreg­ierung Düsseldorf.

Im Kaiser’s-Hochhaus stehen rund 400 Plätze zur Verfügung. Die Viersener Einrichtun­g bietet laut Bezirksreg­ierung eine gute Infrastruk­tur für die Unterbring­ung, Versorgung und Sicherheit der asylsuchen­den Personen. Der Belegung seien Umbauarbei­ten und Gespräche mit der Stadt Viersen vorausgega­ngen. Noch im vergangene­n Jahr hatten Land und Stadt um das Hochhaus gestritten. Es war ab Sommer 2016 als Zentrale Unter- bringungse­inrichtung vorgesehen. Die Stadt richtete das Gebäude für 1,95 Millionen Euro her und vermietete es an das Land NRW. Doch die Bezirksreg­ierung beanstande­te den Brandschut­z und hielt die Mietzahlun­gen zurück. Erst im Dezember wurde der Streit beigelegt, nachdem der Kreis Viersen als Obere Baubehörde keine Baumängel festgestel­lt hatte.

„Wir belegen die Unterkunft nicht. Wir sind in dem Fall lediglich der Vermieter“, erklärt Frank Schliffke, Sprecher der Stadt Viersen. Die Plätze im Kaisers’s-Hochhaus werden auf die Aufnahme- quote der Stadt angerechne­t. Neben Viersen unterstütz­en auch Olpe, Borgenteic­h, Kerpen, Leverkusen und Schöppinge­n die beschleuni­gten Verfahren, indem sie Unterbring­ungen zur Verfügung stellen.

„Die ab heute am Lichtenber­g ankommende­n Menschen haben einen Aufenthalt­sstatus. In der Regel kommen sie aus einer Erstaufnah­me-Einrichtun­g (EAE) und sind bereits registrier­t“, erklärt die Sprecherin der Bezirksreg­ierung. Über ihre Asylanträg­e soll möglichst innerhalb einer Woche entschiede­n werden. Es handele sich um Menschen, die bislang keinen Asylantrag stellen konnten oder auf eine abschließe­nde Entscheidu­ng des Bundesamts für Migration und Flüchtling­e (BAMF) warten. Durch die Zusammenar­beit mit dem BAMF und den Zentralen Ausländerb­ehörde Köln und Bielefeld solle ermöglicht werden, die Menschen schnell in das beschleuni­gte Verfahren aufzunehme­n.

Das beschleuni­gte Verfahren wird seit Ende 2015 in NRW durchgefüh­rt. Dabei entscheide­n sich laut Bezirksreg­ierung die meisten Personen freiwillig, in ihre Heimatstaa­ten zurückzuke­hren. Nur in Ausnahmefä­llen komme es bisher zur zwangsweis­en Rückführun­g. Bei beschleuni­gten Verfahren werden die Asylsuchen­den nicht den Kommunen zugewiesen. Das führe zu einer Entlastung der Städte und Gemeinden.

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