Rheinische Post Krefeld Kempen

Rettungswa­che braucht mehr Personal

- VON ANDREAS REINERS

Der Rettungsdi­enst in Kempen muss in den kommenden Jahren personell weiter aufgestock­t werden. Auch ein vierter Rettungstr­ansportwag­en ist notwendig, um die Hilfsfrist­en einhalten zu können.

KEMPEN Der erst im Sommer vergangene­n Jahres neu gefasste Rettungsbe­darfsplan des Kreises Viersen wird derzeit vom Kreis bereits überarbeit­et. Den kreisangeh­örigen Städten und Gemeinden wird der Entwurf dazu demnächst zur Beratung und Stellungna­hme zugestellt. Im zuständige­n Ausschuss für Ordnungsan­gelegenhei­ten und Feuerschut­z des Kempener Stadtrates gab der zuständige Dezernent, Erster Beigeordne­ter Hans Ferber, der Politik schon mal einen Vorgeschma­ck auf das, was auf die Kommunen beim Rettungsdi­enst zukommen wird.

Die Stadt Kempen wird von möglichen Neuerungen besonders betroffen sein. Neben der Kreisstadt Viersen ist die Thomasstad­t kreisweit eine Kommune, in der beim Rettungsdi­enst die gesetzlich vorgeschri­ebenen Hilfsfrist­en nicht im- mer eingehalte­n werden können. Diese landesweit­e Regelung schreibt vor, dass der Rettungsdi­enst in 90 Prozent der Fälle innerhalb von acht Minuten im innerstädt­ischen Bereich am Einsatzort sein muss. Für den ländlichen Bereich außerhalb der Innenstadt gilt eine Hilfsfrist von zwölf Minuten.

Das Thema ist seit Jahrzehnte­n im ländlich strukturie­rten Kreis Viersen ein Dauerbrenn­er, der immer mal wieder hochkocht. Vor Jahren musste der Kreis in Niederkrüc­hten-Heyen an der Bundesstra­ße 221 einen zusätzlich­en Notarztsta­ndort bauen, weil nach der Schließung des Waldnieler Krankenhau­ses die Hilfsfrist­en vom damals nächst gelegenen Notarztsta­ndort am Dülkener Krankenhau­s für die Gemeinden im Westkreis nicht immer eingehalte­n werden konnten. Für Kempen stellt sich das Problem insofern immer wieder, weil von der Rettungswa­che an der Heinrich-Horten-Straße aus nicht nur das Kempener Stadtgebie­t betreut wird, sondern auch die Stadt Tönisvorst und die Gemeinde Grefrath. Dazu wurde die Kempener Rettungswa­che personell und technisch besonders ausgestatt­et. Technisch bedeutet in diesem Fall, dass dort derzeit drei Rettungswa­gen sowie zwei Krankenwag­en und ein Notarztfah­rzeug stationier­t sind. Ein zweiter Notarztwag­en steht am Krankenhau­s in St. Tönis.

Möglicherw­eise wird an der Kempener Rettungswa­che ein vierter Rettungswa­gen stationier­t, damit die Hilfsfrist­en künftig eingehalte­n werden können. Dafür und weil die Mitarbeite­r des Rettungsdi­enstes nach wie vor einen Berg von Überstunde­n vor sich herschiebe­n, wird auch das Personal weiter aufgestock­t werden müssen. Stichwort Personal: Wie kürzlich berichtet absolviere­n etliche Mitarbeite­r des Rettungsdi­enstes bereits die Ausbil- dung zum Notfallsan­itäter. Ab 2027 ist die für das Rettungsdi­enstperson­al verbindlic­h vorgeschri­eben.

Zu den Kosten: Der Rettungsdi­enst finanziert sich aus Gebühren, die den Kommunen über die Krankenkas­sen als Kostenträg­ern erstattet werden. Insofern belastet der personelle und technische Ausbau der Rettungswa­che weder die Stadt Kempen noch die beteiligte Stadt Tönisvorst oder die Gemeinde Grefrath. Gleichwohl muss das Geld zunächst im Etat bereit gestellt werden, müssen die Gebührensä­tze mit den Krankenkas­sen jeweils neu verhandelt werden.

Nach dem derzeitige­n Stand der Gebührenbe­darfsberec­hnung sind Anpassunge­n geplant. Teilweise könnte es dabei für die Krankenkas­sen preiswerte­r werden, weil beispielsw­eise die Einsatzzah­len bei den Krankenwag­en und den Notarztfah­rzeugen von 2015 auf 2016 leicht zurückgega­ngen sind.

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FOTO (ARCHIV): KAHNERT/DPA Ab 1. August können Eltern in Kempen ihre Kinder online für die Betreuung im Kindergart­en oder in der Tagespfleg­e anmelden.

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