Rheinische Post Krefeld Kempen
Per Vertrag die eigene Beerdigung regeln und Angehörige so entlasten
In einem Bestattungsvorsorge-Vertrag werden verbindliche Rahmenbedingungen für die eigene Bestattung festgelegt. Die finanzielle Absicherung dafür kann über einen Treuhandvertrag erfolgen.
„Halte Ordnung und die Ordnung wird dich halten“: Dieser vom heiligen Ignatius von Loyola geprägte Satz aus dem 16. Jahrhundert lässt sich auch leicht in die Gegenwart transportieren, betont Markus Forg, Inhaber von Forg Bestattungen und Joerißen Bestattungen in Erkelenz und Wegberg.
„Das hängt auch mit dem Umgang mit der dereinstigen Bestattung zusammen. Wer sich frühzeitig um die Rahmenbedingungen kümmert, regelt damit die wichtigen Modalitäten und nimmt den Angehörigen im Trauerfall viel Arbeit und viele Gedanken ab. Das verschafft Ruhe und Gelassenheit und gibt Raum dazu, sich wirklich der Trauer hinzugeben“, sagt der erfahrene Bestatter, der seit 25 Jahren in der Branche tätig und seit 1998 selbstständig ist. Die Hinterbliebenen müssten sich nicht um die Details kümmern – und kämen auch nicht in die Bedrängnis, über den tatsächlichen Willen des Verstorbenen rätseln zu müssen.
Das Stichwort dabei ist die Bestattungsvorsorge. „Mit Bestattungsvorsorge haben die Menschen eine Sorge weniger. Wer frühzeitig und eigenverantwortlich einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließt, legt die eigenen Vorstellungen für die spätere Bestattung fest. Der Vorteil: Die Anweisungen im Vertrag sind für den Bestatter bindend, daran kann auch ein anderer Wille der Angehörigen nichts ändern. Damit kann sich der Auftraggeber sicher sein, dass seine Vorstellungen umgesetzt werden, ohne dass sich seine Hinterbliebenen darum kümmern müssen“, betont Forg.
Er berät seit vielen Jahren regelmäßig in der Bestattungsvorsorge und weiß aus der Praxis, dass dieses Angebot sehr gut ankommt. „Im Gespräch ermitteln wir, was die Menschen wirklich wollen und worauf es ihnen bei der eigenen Bestattung ankommt. Legen sie Wert auf eine traditionelle Erdbestattung oder möchten sie lieber kremiert in einer Urne beigesetzt werden? Wie sollen Blumenschmuck und Trauerfeier ausgestaltet sein? Das alles klären wir und legen auch die finanziellen Rahmenbedingungen fest.“Forg stellt auch heraus, dass die Beratung im gewohnten familiären Umfeld stattfinden könne und die Inhalte des Vorsorgevertrags jederzeit angepasst werden könnten, wenn sich Veränderungen ergäben.
Ebenso sei es wichtig, sich gemeinsam mit dem Bestatter als erfahrenem Berater über die Kosten Gedanken zu machen. „Im Gespräch zeigt sich schnell, wie viel die Bestattung nach den eigenen Vorstellungen kosten wird. Wer dann feststellt, dass dies sein Budget übersteigt, kann nach einer Lösung suchen und wenn nötig auch Wünsche zurückstellen – immer in Rücksprache mit dem Bestatter, der genau erläutern kann, was die eine oder andere Entscheidung für die Bestattung bedeutet.“Der Bestatter ist der festen Überzeugung, dass eine würdige Bestattung keine Frage des Preises sein müsse. „Wir sind gefordert, auch kleinere Budgets sinnvoll einzusetzen und müssen dann schauen, an welchen Stellen Einsparungen möglich sind. Wir können immer eine Stätte der Erinnerung schaffen, auch wenn nicht allzu viel Geld zur Verfügung steht.“
Er weist aber auch darauf hin, dass es wichtig sei, den Vorsorgevertrag finanziell abzusichern. Eine Möglichkeit sei die treuhänderische Verwaltung von Geld, das für die Bestattung vorbehalten sei. Dabei lege der Kunde, ausgehend vom Kostenvoranschlag des Bestatters im Bestattungsvorsorgevertrag, Geld als mündelsicher an, das ähnlich einem Sparbuch verzinst werde. Es könne nicht verloren gehen und sei direkt mit dem Vorsorgevertrag verknüpft. Im Todesfall werde dieses Treuhandvermögen dann an den Bestatter zur Erfüllung des Vertrages ausgezahlt.
Entscheidend sei auch, dass dieses Vermögen, das bis zu 5500 Euro plus die ortsüblichen Friedhofsgebühren über die Grundsicherung von 2600 Euro hinausgehen könne, vor dem Zugriff des Sozialamtes geschützt sei, auch wenn sich der Verstorbene zuvor im Pflegeheim befunden habe.