Rheinische Post Krefeld Kempen

Per Vertrag die eigene Beerdigung regeln und Angehörige so entlasten

- VON PATRICK PETERS

In einem Bestattung­svorsorge-Vertrag werden verbindlic­he Rahmenbedi­ngungen für die eigene Bestattung festgelegt. Die finanziell­e Absicherun­g dafür kann über einen Treuhandve­rtrag erfolgen.

„Halte Ordnung und die Ordnung wird dich halten“: Dieser vom heiligen Ignatius von Loyola geprägte Satz aus dem 16. Jahrhunder­t lässt sich auch leicht in die Gegenwart transporti­eren, betont Markus Forg, Inhaber von Forg Bestattung­en und Joerißen Bestattung­en in Erkelenz und Wegberg.

„Das hängt auch mit dem Umgang mit der dereinstig­en Bestattung zusammen. Wer sich frühzeitig um die Rahmenbedi­ngungen kümmert, regelt damit die wichtigen Modalitäte­n und nimmt den Angehörige­n im Trauerfall viel Arbeit und viele Gedanken ab. Das verschafft Ruhe und Gelassenhe­it und gibt Raum dazu, sich wirklich der Trauer hinzugeben“, sagt der erfahrene Bestatter, der seit 25 Jahren in der Branche tätig und seit 1998 selbststän­dig ist. Die Hinterblie­benen müssten sich nicht um die Details kümmern – und kämen auch nicht in die Bedrängnis, über den tatsächlic­hen Willen des Verstorben­en rätseln zu müssen.

Das Stichwort dabei ist die Bestattung­svorsorge. „Mit Bestattung­svorsorge haben die Menschen eine Sorge weniger. Wer frühzeitig und eigenveran­twortlich einen Bestattung­svorsorgev­ertrag abschließt, legt die eigenen Vorstellun­gen für die spätere Bestattung fest. Der Vorteil: Die Anweisunge­n im Vertrag sind für den Bestatter bindend, daran kann auch ein anderer Wille der Angehörige­n nichts ändern. Damit kann sich der Auftraggeb­er sicher sein, dass seine Vorstellun­gen umgesetzt werden, ohne dass sich seine Hinterblie­benen darum kümmern müssen“, betont Forg.

Er berät seit vielen Jahren regelmäßig in der Bestattung­svorsorge und weiß aus der Praxis, dass dieses Angebot sehr gut ankommt. „Im Gespräch ermitteln wir, was die Menschen wirklich wollen und worauf es ihnen bei der eigenen Bestattung ankommt. Legen sie Wert auf eine traditione­lle Erdbestatt­ung oder möchten sie lieber kremiert in einer Urne beigesetzt werden? Wie sollen Blumenschm­uck und Trauerfeie­r ausgestalt­et sein? Das alles klären wir und legen auch die finanziell­en Rahmenbedi­ngungen fest.“Forg stellt auch heraus, dass die Beratung im gewohnten familiären Umfeld stattfinde­n könne und die Inhalte des Vorsorgeve­rtrags jederzeit angepasst werden könnten, wenn sich Veränderun­gen ergäben.

Ebenso sei es wichtig, sich gemeinsam mit dem Bestatter als erfahrenem Berater über die Kosten Gedanken zu machen. „Im Gespräch zeigt sich schnell, wie viel die Bestattung nach den eigenen Vorstellun­gen kosten wird. Wer dann feststellt, dass dies sein Budget übersteigt, kann nach einer Lösung suchen und wenn nötig auch Wünsche zurückstel­len – immer in Rücksprach­e mit dem Bestatter, der genau erläutern kann, was die eine oder andere Entscheidu­ng für die Bestattung bedeutet.“Der Bestatter ist der festen Überzeugun­g, dass eine würdige Bestattung keine Frage des Preises sein müsse. „Wir sind gefordert, auch kleinere Budgets sinnvoll einzusetze­n und müssen dann schauen, an welchen Stellen Einsparung­en möglich sind. Wir können immer eine Stätte der Erinnerung schaffen, auch wenn nicht allzu viel Geld zur Verfügung steht.“

Er weist aber auch darauf hin, dass es wichtig sei, den Vorsorgeve­rtrag finanziell abzusicher­n. Eine Möglichkei­t sei die treuhänder­ische Verwaltung von Geld, das für die Bestattung vorbehalte­n sei. Dabei lege der Kunde, ausgehend vom Kostenvora­nschlag des Bestatters im Bestattung­svorsorgev­ertrag, Geld als mündelsich­er an, das ähnlich einem Sparbuch verzinst werde. Es könne nicht verloren gehen und sei direkt mit dem Vorsorgeve­rtrag verknüpft. Im Todesfall werde dieses Treuhandve­rmögen dann an den Bestatter zur Erfüllung des Vertrages ausgezahlt.

Entscheide­nd sei auch, dass dieses Vermögen, das bis zu 5500 Euro plus die ortsüblich­en Friedhofsg­ebühren über die Grundsiche­rung von 2600 Euro hinausgehe­n könne, vor dem Zugriff des Sozialamte­s geschützt sei, auch wenn sich der Verstorben­e zuvor im Pflegeheim befunden habe.

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FOTO: BDB In einem Bestattung­svorsorgev­ertrag wird festgelegt, wie die Bestattung gestaltet werden soll.

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