Rheinische Post Krefeld Kempen

Welcher Wille bei einer Bestattung zählt

- VON SABINE MEUTER

Trauer, Schmerz, Leere: Der Tod eines Menschen ist für Angehörige oft schwer. In dieser Situation müssen sie dennoch kühlen Kopf bewahren und die Bestattung organisier­en. Doch dabei stellt sich nicht selten die Frage, wessen Wille eigentlich zählt.

Einfach ist es, wenn der Verstorben­e zu Lebzeiten festgelegt hat, was nach seinem Tod mit seinem Leichnam passieren soll. Wer auf Nummer sicher gehen will, dass seine Wünsche umgesetzt werden, schließt mit einem Bestatter einen Vorsorgeve­rtrag. „In solchen Fällen wird der Bestatter im Vorsorgere­gister der Bundesnota­rkammer als Bevollmäch­tigter für die Beerdigung eingetrage­n“, erläutert Diplom-Theologe Oliver Wirthmann vom Bundesverb­and Deutscher Bestatter in Düsseldorf.

Ein bei der Bundesnota­rkammer registrier­ter Vorsorgeve­rtrag setzt voraus, dass die Finanzieru­ng der Bestattung gesichert ist. Das kann eine Sterbegeld­versicheru­ng sein, aber auch ein Treuhandko­nto oder das Erbe. „Ein Vorsorgeve­rtrag entlastet die Hinterblie­benen gegebenenf­alls enorm“, weiß Wirthmann.

Hat der Verstorben­e bezüglich seiner Bestattung nichts festgelegt, dann muss sein mutmaßlich­er Wille umgesetzt werden. „Dafür tragen in der Regel die nächsten Angehörige­n Sorge“, erklärt Rechtsanwä­ltin Stephanie Herzog, Mitglied im Geschäftsf­ührenden Ausschuss der Arbeitsgem­einschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltvere­in. Festgelegt ist die Rangfolge, wer sich kümmern und den mutmaßlich­en Willen des Verstorben­en umsetzen muss, in den Bestattung­sgesetzen der Bundesländ­er.

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FOTO: SCHOLZ Um die Bestattung müssen sich in der Regel die nächsten Hinterblie­benen kümmern

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