Rheinische Post Krefeld Kempen
Welcher Wille bei einer Bestattung zählt
Trauer, Schmerz, Leere: Der Tod eines Menschen ist für Angehörige oft schwer. In dieser Situation müssen sie dennoch kühlen Kopf bewahren und die Bestattung organisieren. Doch dabei stellt sich nicht selten die Frage, wessen Wille eigentlich zählt.
Einfach ist es, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten festgelegt hat, was nach seinem Tod mit seinem Leichnam passieren soll. Wer auf Nummer sicher gehen will, dass seine Wünsche umgesetzt werden, schließt mit einem Bestatter einen Vorsorgevertrag. „In solchen Fällen wird der Bestatter im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer als Bevollmächtigter für die Beerdigung eingetragen“, erläutert Diplom-Theologe Oliver Wirthmann vom Bundesverband Deutscher Bestatter in Düsseldorf.
Ein bei der Bundesnotarkammer registrierter Vorsorgevertrag setzt voraus, dass die Finanzierung der Bestattung gesichert ist. Das kann eine Sterbegeldversicherung sein, aber auch ein Treuhandkonto oder das Erbe. „Ein Vorsorgevertrag entlastet die Hinterbliebenen gegebenenfalls enorm“, weiß Wirthmann.
Hat der Verstorbene bezüglich seiner Bestattung nichts festgelegt, dann muss sein mutmaßlicher Wille umgesetzt werden. „Dafür tragen in der Regel die nächsten Angehörigen Sorge“, erklärt Rechtsanwältin Stephanie Herzog, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein. Festgelegt ist die Rangfolge, wer sich kümmern und den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen umsetzen muss, in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer.