Rheinische Post Krefeld Kempen

„Wahlrecht nur bei Einbürgeru­ng“

- VON DETLEV HÜWEL

CDU und FDP warnen vor kommunaler Ausweitung auf Nicht-EU-Ausländer.

DÜSSELDORF Sollen Nicht-EU-Ausländer bei Kommunalwa­hlen mitmachen dürfen? Über diesen Vorstoß von Rot-Grün ist es im Landtag zu einem heftigen Schlagabta­usch gekommen. CDU-Chef Armin Laschet bezeichnet­e ein solches Ausländerw­ahlrecht als integratio­nsschädige­nd. Wer hierzuland­e mitbestimm­en wolle, wer Oberbürger­meister wird, solle deutscher Staatsbürg­er werden. Die AKP, die Partei des türkischen Ministerpr­äsidenten Erdogan, sei örtlich bestens vernetzt. Bei einer Ausdehnung des Kommunalwa­hlrechts „haben Sie in jedem Stadtrat Herrn Erdogan sitzen“, warnte Laschet und rief: „Was ist das für ein Signal an die Türkei? Sind Sie noch zu retten?“

Wie Laschet verwies auch FDPChef Christian Lindner darauf, dass das Bundesverf­assungsger­icht 1990 das Wahlrecht an die deutsche oder die EU-Staatsbürg­erschaft geknüpft habe. Der Vorstoß von Rot-Grün setze daher eine Änderung des Grundgeset­zes voraus. Im Übrigen zeige sich jetzt, dass sich die Regierungs­parteien von der Realität abgekoppel­t hätten, sagte Lindner mit Blick auf den eskalieren­den Streit zwischen EU und Türkei. Er musste sich allerdings vorhalten lassen, dass die FDP vor Jahren das Ausländerw­ahlrecht selbst gefordert habe.

Eindringli­ch warben SPD und Grüne für ihren Antrag. Hans-Willi Körfges (SPD) empörte sich über den „ekelhaften Versuch“der Opposition, das Ausländerw­ahlrecht auf ein „Türken-Wahlrecht zu reduzieren“. „Das Wahlrecht ist ein Menschenre­cht“, betonte Arif Ünal (Grüne). Er und Michele Marsching (Piratenfra­ktion) verwiesen darauf, dass auch eingebürge­rte Türkischst­ämmige mit Erdogan und dessen AKP sympathisi­eren könnten.

NRW-Justizmini­ster Thomas Kutschaty (SPD) appelliert­e an die Union, ihren Widerstand gegen die doppelte Staatsbürg­erschaft aufzugeben. Damit werde der Weg für mehr Einbürgeru­ngen geebnet, sagte der Minister. Die Politik der Union sei „nicht modern, sie ist rückwärtsg­erichtet“. Kutschaty forderte, die „Ungerechti­gkeit“beim kommunalen Wahlrecht zu beseitigen. Da kommunale Fragen Sache der Länder seien, reiche es aus, wenn dazu die Landesverf­assung entspreche­nd geändert werde.

Dafür wäre aber eine Zweidritte­lMehrheit nötig, die Rot-Grün und Piraten gestern bei der Abstimmung jedoch nicht zusammenbr­achten.

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