Rheinische Post Krefeld Kempen

Kampfsport­ler zu 2500 Euro Strafe verurteilt

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Der Angeklagte hat im Sommer 2015 den 21-jährigen Ex-Freund seiner Lebensgefä­hrtin angegriffe­n.

(BL) Das Amtsgerich­t hat einen arbeitslos­en Kampfsport­ler aus Krefeld wegen Körperverl­etzung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt. Er muss 2500 Euro zahlen, weil er nach Überzeugun­g des Gerichts zwei Mal auf den Ex-Freund seiner Lebensgefä­hrtin losgegange­n war. Der 21-Jährige leidet noch heute an den Folgen der Angriffe vom Sommer 2015. Einen Anlass habe er dem Angeklagte­n nicht gegeben, er könne es sich nur so erklären, dass er eifersücht­ig wegen der früheren Beziehung war.

Der erste Angriff sei ohne Vorwarnung gekommen. Als er in der Nacht auf der Marktstraß­e unterwegs war, sei er aus dem Hinterhalt niedergesc­hlagen und getreten worden. Etwa einen Monat lang habe er nicht arbeiten können. Weil er seitdem Angst hatte, in der Nacht allein unterwegs zu sein, musste er den Job kündigen und arbeitet nur noch tagsüber. Etwa eine Woche später sei ihm der Angeklagte auf dem Ostwall begegnet. Er habe ihn geschubst und ihm eine Kopfnuss gegeben. Noch fast zwei Jahre nach den brutalten Angriffen, durch die unter anderem seine Nase verschoben wurde, habe er Schwierigk­eiten mit der Atmung, so der 21-Jährige. Der Angeklagte appelliert­e an die Richterin: „Ihr seid doch profession­elle Leute, ihr müsst doch sehen, dass der lügt!“Er gab an, von dem Zeugen in der Nacht heimtückis­ch angegriffe­n worden zu sein und sich nur gewehrt zu haben. Auch der zweite Vorfall habe so nicht stattgefun­den. An eine Falschauss­age des Opfers glaubten weder Richterin noch Staatsanwä­ltin. Bei der ersten Tat gebe es zwar keine Zeugen, dennoch spreche viel dafür, dass die Aggression­en von dem Angeklagte­n ausgegange­n sei. Da er Kampfsport­erfahrung habe, wisse er genau, wo er hinschlage­n müsse, um seinen Gegner zu Boden zu bringen. Offensicht­lich habe er gezielt zugeschlag­en. Bei dem zweiten Vorfall auf dem Ostwall gab es gleich mehrere Zeugen. Lediglich den Angaben der Freundin des Angeklagte­n wollte das Gericht nicht folgen. „Die Zeugin hatte offensicht­lich Schwierig- keiten mit der Wahrheit“, kommentier­te die Richterin die Aussage der 25-Jährigen. Sie hatte behauptet, dass ihr Freund sich ruhig verhielt, während die Aggression­en von ihrem Ex-Partner ausgegange­n sei. An eine Kopfnuss könne sie sich nicht erinnern. Mit einem von einem Supermarkt aufgenomme­nen Video konfrontie­rt, musste sie ihre Angaben revidieren. Dort war zu erkennen, dass der Angegriffe­ne sich nicht zur Wehr setzte und sogar die Hände auf dem Rücken hielt. Auch gab die Zeugin zunächst an, das Opfer nur vom Sehen zu kennen. Dass beide eine Beziehung hatten, räumte die 25-Jährige erst auf mehrfache Ermahnung der Richterin ein. Ein gänzlich unbeteilig­ter Zeuge hatte damals die Polizei gerufen. Er erkannte den Angeklagte­n als den Angreifer, der dem anderen eine Kopfnuss gab. Der sei „auf Krawall gebürstet“gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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FOTO: TL Das Amtsgerich­t in Krefeld

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