Rheinische Post Krefeld Kempen
Kampfsportler zu 2500 Euro Strafe verurteilt
Der Angeklagte hat im Sommer 2015 den 21-jährigen Ex-Freund seiner Lebensgefährtin angegriffen.
(BL) Das Amtsgericht hat einen arbeitslosen Kampfsportler aus Krefeld wegen Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt. Er muss 2500 Euro zahlen, weil er nach Überzeugung des Gerichts zwei Mal auf den Ex-Freund seiner Lebensgefährtin losgegangen war. Der 21-Jährige leidet noch heute an den Folgen der Angriffe vom Sommer 2015. Einen Anlass habe er dem Angeklagten nicht gegeben, er könne es sich nur so erklären, dass er eifersüchtig wegen der früheren Beziehung war.
Der erste Angriff sei ohne Vorwarnung gekommen. Als er in der Nacht auf der Marktstraße unterwegs war, sei er aus dem Hinterhalt niedergeschlagen und getreten worden. Etwa einen Monat lang habe er nicht arbeiten können. Weil er seitdem Angst hatte, in der Nacht allein unterwegs zu sein, musste er den Job kündigen und arbeitet nur noch tagsüber. Etwa eine Woche später sei ihm der Angeklagte auf dem Ostwall begegnet. Er habe ihn geschubst und ihm eine Kopfnuss gegeben. Noch fast zwei Jahre nach den brutalten Angriffen, durch die unter anderem seine Nase verschoben wurde, habe er Schwierigkeiten mit der Atmung, so der 21-Jährige. Der Angeklagte appellierte an die Richterin: „Ihr seid doch professionelle Leute, ihr müsst doch sehen, dass der lügt!“Er gab an, von dem Zeugen in der Nacht heimtückisch angegriffen worden zu sein und sich nur gewehrt zu haben. Auch der zweite Vorfall habe so nicht stattgefunden. An eine Falschaussage des Opfers glaubten weder Richterin noch Staatsanwältin. Bei der ersten Tat gebe es zwar keine Zeugen, dennoch spreche viel dafür, dass die Aggressionen von dem Angeklagten ausgegangen sei. Da er Kampfsporterfahrung habe, wisse er genau, wo er hinschlagen müsse, um seinen Gegner zu Boden zu bringen. Offensichtlich habe er gezielt zugeschlagen. Bei dem zweiten Vorfall auf dem Ostwall gab es gleich mehrere Zeugen. Lediglich den Angaben der Freundin des Angeklagten wollte das Gericht nicht folgen. „Die Zeugin hatte offensichtlich Schwierig- keiten mit der Wahrheit“, kommentierte die Richterin die Aussage der 25-Jährigen. Sie hatte behauptet, dass ihr Freund sich ruhig verhielt, während die Aggressionen von ihrem Ex-Partner ausgegangen sei. An eine Kopfnuss könne sie sich nicht erinnern. Mit einem von einem Supermarkt aufgenommenen Video konfrontiert, musste sie ihre Angaben revidieren. Dort war zu erkennen, dass der Angegriffene sich nicht zur Wehr setzte und sogar die Hände auf dem Rücken hielt. Auch gab die Zeugin zunächst an, das Opfer nur vom Sehen zu kennen. Dass beide eine Beziehung hatten, räumte die 25-Jährige erst auf mehrfache Ermahnung der Richterin ein. Ein gänzlich unbeteiligter Zeuge hatte damals die Polizei gerufen. Er erkannte den Angeklagten als den Angreifer, der dem anderen eine Kopfnuss gab. Der sei „auf Krawall gebürstet“gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.