Rheinische Post Krefeld Kempen
Vertrauen verloren
Zu „Die Enteignung der Betriebsrentner“(RP vom 11. März): Leider haben Sie überhaupt nicht auf das Verbot der Rückwirkung hingewiesen. Das Rückwirkungsverbot ist ein Grundsatz des Vertrauens in unsere Rechtsprechung. Dieser Grundsatz wurde hier gebrochen, um dem Staat zusätzliche Gelder zu beschaffen. Duch diesen Vorgang habe ich mein Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat vollkommen verloren, denn hier bewahrheitet sich mal wieder, wenn der Staat klamm ist, holt er sich das Geld ohne Rücksicht auf Rechtsgrundsätze beim machtlosen Bürger. Ich habe u. a. deshalb meinen 14 Mitarbeitern dringend empfohlen, sich nicht auf staatliche Versprechen zu verlassen, denn dann wird man sogar mit dem Segen des BVG betrogen. Meine eigene Vorsorge habe ich deshalb nicht im Bereich der deutschen Rechtsprechung angelegt. Franz Josef Herbertz per Mail Zu „Die Enteignung der Betriebsrentner“(RP vom 11. März): Ärgernis Krankenkassenbeiträge für Renten und Kapitalanlagen. Es freut mich, dass dieses Thema noch einmal aktuell zur Sprache kommt. Den meisten wird diese Unverschämtheit aus dem Jahre 2004 ja erst gewiss, wenn es sie selber betrifft. Politiker lassen sich von Lobbyisten (ver)kaufen und beschließen nicht nur für Neuverträge, sondern auch für lange bestehende Kapitalanlagen, Krankenkassenbeiträge zu erheben. Neukunden könnten sich ja noch darauf einstellen – und lassen dann eh die Finger davon. Aber das bei Altsparern seit Jahrzehnten eingeplante Kapital, das sowieso schon durch den Zinsverlust auf den selber erwirtschafteten Teil abgeschmolzen ist, noch einmal mit Kranken- und Pflegebeiträgen zu belasten, schlägt dem Fass den Boden aus. Auch wenn kaum noch eine Möglichkeit der Rückabwicklung besteht, rate ich allen Betroffenen, sich der Petition des Deutschen Bundestag mit der Nummer Petition 48.867 anzuschließen. Diese wohl allerletzte Möglichkeit ist bis heute noch nicht vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestag entschieden. Jürgen Fallasch 40595 Düsseldorf ungerecht empfunden. Festzustellen ist, dass diese Art der Verteilung, die keinen Raum für eine sinnvolle Ermessensentscheidung der Gymnasien lässt, Folge der „Klagegesellschaft“ist, also von den Eltern selber herbeigeführt wurde. Wenn Schulen Faktoren wie Wohnortnähe, Note, Verteilung Jungen/Mädchen, Verteilung uneingeschränkte/ eingeschränkte Empfehlung in ihre Entscheidung einfließen lassen sollen, dann wird es immer Spielraum zwischen unterschiedlichen Entscheidungen geben. Wer den Schulen diesen Spielraum nicht zugesteht und dann wegen angeblich falscher Ermessensentscheidung gegen diese vor Gericht zieht, der torpediert das gesamte Vergabesystem. Schulen können weder mit den Kosten noch mit der Unsicherheit bei der Verteilung leben, die sich durch solche Klagen ergeben. Also wählen sie den einzig sicheren, da unangreifbaren Weg: das Los. Wer dies nicht will, muss Ermessensent- scheidungen der Schulen dem Klageweg entziehen oder diesen auf offensichtliche und grob falsche Entscheidungen begrenzen. Jan Werner 40239 Düsseldorf Den Streit mit der Türkei um Auftritte türkischer Minister in Deutschland lösen wir ganz einfach: Alle türkischen Minister, die in Deutschland für Erdogan Werbung machen möchten, sind herzlich eingeladen. Wir möchten aber keine Einseitigkeit. Sie sollten verpflichtet werden, einen Oppositionellen mitzubringen, der gegen die Pläne Erdogans ist, und mit diesem gemeinsam öffentlich diskutieren. Helmut Dürrfeld Ratingen Zu „,Es geht um einen kritischen Glauben’“(RP vom 16. März): Eine Fragestellung im Interview mit Margot Käßmann zum Stichwort Ökumene lautet: „Versucht man, mühsam zu kitten, was die Reformation vor 500 Jahren zerstört hat?“Diese Frage erweckt den Eindruck, als habe die Reformation einseitig die Einheit der Kirche zerstört; sie kann daher nicht unwidersprochen bleiben, denn nach heutigem historischen Kenntnisstand wollte Luther nicht die Kirche spalten, sondern es war sein Anliegen, damals tatsächlich vorhandene Missstände innerhalb der katholischen Kirche zu verdeutlichen und seine Bischöfe darum zu bitten, sie abzuschaffen. Martin Luther war ein guter Christ, der seinen katholischen Glauben ernst nahm und die damalige Vereinnahmung der katholischen Kirche durch finanz- und machtpolitische Interessen zu Recht anprangerte. Hans-Ulrich Rosocha, Pfr.i.R. 41179 Mönchengladbach Zu „,Erdogan greift Gefühle der Kränkung auf’“(RP vom 14. März): Herr Erpulat resümiert, dass Erdogan so viele Anhänger hat, weil „die deutsche Mehrheitsgesellschaft die Türken lange nicht aufgenommen hat, wie sie sind“, sondern sie verändern wollte. Diese Einstellung ist der Grund, warum die türkische Community die am schlechtesten integrierte Gruppe von Zuwanderern in Deutschland ist. Integration ist eine Verpflichtung des Einwanderers, nicht des Einwanderungslandes. Ich halte es für unhöflich und arrogant zu fordern, weitestgehend so leben zu wollen, als sei man immer noch im Herkunftsland. Die Mehrheit der Islam-Gelehrten ist sich einig, dass die züchtige Kleidung der türkischen Frauen nicht zwingend für die Ausübung des Glaubens erforderlich ist. Für mich ist „das Kopftuch“ein Zeichen der bewussten Abgrenzung der Türken und ein Ausdruck für den Wunsch, unter sich bleiben zu wollen. Dann im Gegenzug davon zu sprechen, man würde ausgegrenzt, ist genauso absurd wie die aktuellen Nazivergleiche. Zum Glück ist die Gruppe der Deutschtürken nicht homogen, es gibt viele säkulare, gut integrierte türkischstämmige Migranten, die gemeinsam mit uns leben, arbeiten und feiern wollen, aber die Gruppe der Deutschtürken, die sich nicht angenommen fühlt und jetzt Erdogan zujubelt, hat sich leider selbst ausgegrenzt und sollte sich wirklich fragen, ob sie noch im richtigen Land lebt. Ralf Katzur Düsseldorf