Rheinische Post Krefeld Kempen

Zwanziger scheitert mit Klage vor Gericht

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FRANKFURT/MAIN (sid) Theo Zwanziger verließ enttäuscht den Sitzungssa­al 114 und überbracht­e seiner Frau telefonisc­h „die schlechten Nachrichte­n“. Der frühere Präsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) ist vor dem Landgerich­t Frankfurt/Main gescheiter­t: Mit seiner Schmerzens­geld-Klage gegen das Land Hessen – und mit dem Versuch, seinen Namen aus der Affäre um die WM 2006 herauszuha­lten.

Im Gegenteil. Die 4. Zivilkamme­r um den Vorsitzend­en Richter Christoph Hefter sah „erhebliche Verdachtsm­omente, dass der Kläger an einer schweren Steuerhint­erziehung mitgewirkt hat“. Das Ermittlung­sverfahren gegen Theo Zwanziger, im Zuge dessen am 3. November 2015 eine Hausdurchs­uchung durchgefüh­rt worden war, sei deshalb „vertretbar“.

Zwanziger, der 25.000 Euro erstreiten wollte, sieht das allerdings ganz anders. Weil er für die im Jahr 2007 abgegebene Steuererkl­ärung, mit der in einem besonders schweren Fall Steuern hinterzoge­n worden sein sollen, „keine steuerlich­e Verantwort­ung“getragen habe. Die Durchsuchu­ngsanordnu­ng sei deshalb „fehlerhaft und unbegründe­t“, sagte der 71 Jahre alte Jurist, der eine Berufung ankündigte. Zwanziger, DFB-Chef von 2006 bis 2012, sieht zudem seine Persönlich­keitsrecht­e wegen des „offensicht­lichen Lecks“bei der Staatsanwa­ltschaft verletzt. Bei der Hausdurchs­uchung standen Medienvert­reter vor seinem Haus.

Für Zwanzigers Argumentat­ion hatte Richter Hefter kein Verständni­s. „Der Kläger war nicht irgendwer beim DFB“, sagte er: „Er war der Präsident und hat bei der fraglichen Zahlung (im Jahr 2005, d. Red.) mitgewirkt. Lassen wir mal die Kirche im Dorf – der Kläger war eine verantwort­liche Person beim DFB und im WM-Organisati­onskomitee.“

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